Gesundheitsministerkonferenz 2016

Länder besorgt um Impfstoff- und Zytoversorgung

Berlin - 04.07.2016, 10:14 Uhr

Birgit Hesse, Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern, gibt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einige Aufgaben mit auf den Weg. (Foto: dpa)

Birgit Hesse, Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern, gibt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einige Aufgaben mit auf den Weg. (Foto: dpa)


Die Gesundheitsminister der Länder wollen gegen Engpässe bei Impfstoffen aktiv werden. Bei der Gesundheitsministerkonferenz appellierten sie an das Gesundheitsministerium, Hersteller zu einer ausreichenden Vorratshaltung zu bewegen.

Impfstoffbedarf sichern und Impfquoten steigern

In der vergangenen Woche trafen sich in Rostock die Gesundheitsminister und -senatoren der Bundesländer zu ihrer zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK).  Bei dem Treffen ging es unter anderem um den öffentlichen Gesundheitsdienst, neue Kooperationen zwischen ärztlicher und pflegerischer Versorgung, den Patientenschutz und die medizinische Versorgung von Flüchtlingen – aber auch ums Impfen und die ambulante Versorgung mit Zyto-Zubereitungen.

GMK-Gastgeberin Birgit Hesse (SPD), Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, hatte im Mai bereits die Nationale Lenkungsgruppe Impfen in Schwerin gegründet. Ihr Ziel ist, die Impfraten in Deutschland deutlich zu erhöhen. Eine wichtige Stütze hierfür sei der Öffentliche Gesundheitsdienst, erklärte sie. Doch natürlich kann nur mehr geimpft werden, wenn auch Impfstoff zur Verfügung steht. Und der fehlt hierzulande oft – das zeigt nicht zuletzt ein Blick auf die Impfstoff-Engpassliste des Paul-Ehrlich-Instituts. Zwar sind es zuweilen nur spezielle Packungsgrößen, die nicht lieferbar sind. Auch gibt es vielfach Impf-Alternativen. Doch die Liste hat in der Praxis ihre Grenzen: Wie groß der Bestand an verfügbaren Impfstoffdosen im pharmazeutischen Großhandel, Apotheken oder Arztpraxen ist, erfasst sie nicht.

Auf einen Antrag Niedersachsens haben die Landesgesundheitsminister nun einstimmig beschlossen, das Bundesgesundheitsministerium zu bitten, auf Grundlage der STIKO-Empfehlung den zu erwartenden Bedarf an Impfstoffen in Deutschland aktuell abzuschätzen. In Gesprächen mit den Impfstoffherstellern solle es sodann darauf hinwirken, dass dieser Bedarf dem deutschen Markt zur Verfügung steht.

Was bringt ein Impfregister?

Die GMK fasste zudem einen weiteren Beschluss zum Thema Impfen: Das BMG soll das Robert Koch-Institut beauftragen, den fachlichen und finanziellen Aufwand und Nutzen eines bundesweiten Impfregisters darzustellen. Es soll ferner darlegen, welcher Modalitäten es bedarf, gegebenenfalls ein bundesweites Impfregister zu etablieren.

Gefährliche Auswirkungen von Zyto-Exklusivverträgen

Ein weiterer bemerkenswerter Beschluss betrifft die Zytostatikaversorgung: Die Minister und Senatoren stellen darin fest, dass das Urteil des Bundessozialgerichtes zu den Zyto-Exklusivverträgen der Kassen erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung der Versicherten mit in Apotheken individuell hergestellter Zytostatika und steriler Arzneimittel haben dürfte – jedenfalls dort, wo solche Exklusivverträge geschlossen werden.

Der GMK-Beschluss räumt zwar ein, dass Exklusivverträge kurzfristig zu Einsparungen der Kassen führen. „Zu befürchten ist aber, dass damit eine Zerschlagung bestehender Versorgungsstrukturen einhergehen könnte“. Die Anforderungen an die Herstellung von Zytostatika und sterilen Arzneimitteln erforderten hohe Investitionen für Räume, Geräte und Personal. „Solche Investitionen tätigen Apotheken nur, wenn diese sich rechnen“, heißt es im Beschluss. Dazu seien verlässliche Versorgungsmöglichkeiten erforderlich.

Daher bitten die Landesminister und -senatoren die Bundesregierung, zu prüfen, „ob solche Exklusivverträge die bewährte, flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich flexible, zeit- und ortsnahe Versorgung mit individuellen Zytostatikazubereitungen gefährden“. Wenn ja, soll sie prüfen, ob zur Begrenzung der Ausgabensteigerungen bei parenteralen Zubereitungen andere Instrumente als Exklusivverträge gesetzlich geregelt werden müssen. Ziel müsse sein, „dass eine qualitätsgerechte und patientennahe ambulante Versorgung der Versicherten mit individuell hergestellten sterilen Arzneimitteln in der Fläche erhalten bleibt“.

Erst letzte Woche kündigten die DAK und GWQ ServicePlus die erste Ausschreibung für die ganze Republik an. Zuvor hatten sich die AOKen regional an die Selektivverträge herangetastet. Beflügelt sehen sich die Kassen durch das genannte Urteil des Bundessozialgerichts. Eine Verfassungsbeschwerde hiergegen hatte das Bundesverfassungsgericht kürzlich abgelehnt – und zwar ohne Gründe.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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