Gesundheitsministerkonferenz 2016

Länder besorgt um Impfstoff- und Zytoversorgung

Berlin - 04.07.2016, 10:14 Uhr

Birgit Hesse, Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern, gibt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einige Aufgaben mit auf den Weg. (Foto: dpa)

Birgit Hesse, Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern, gibt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einige Aufgaben mit auf den Weg. (Foto: dpa)


Gefährliche Auswirkungen von Zyto-Exklusivverträgen

Ein weiterer bemerkenswerter Beschluss betrifft die Zytostatikaversorgung: Die Minister und Senatoren stellen darin fest, dass das Urteil des Bundessozialgerichtes zu den Zyto-Exklusivverträgen der Kassen erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung der Versicherten mit in Apotheken individuell hergestellter Zytostatika und steriler Arzneimittel haben dürfte – jedenfalls dort, wo solche Exklusivverträge geschlossen werden.

Der GMK-Beschluss räumt zwar ein, dass Exklusivverträge kurzfristig zu Einsparungen der Kassen führen. „Zu befürchten ist aber, dass damit eine Zerschlagung bestehender Versorgungsstrukturen einhergehen könnte“. Die Anforderungen an die Herstellung von Zytostatika und sterilen Arzneimitteln erforderten hohe Investitionen für Räume, Geräte und Personal. „Solche Investitionen tätigen Apotheken nur, wenn diese sich rechnen“, heißt es im Beschluss. Dazu seien verlässliche Versorgungsmöglichkeiten erforderlich.

Daher bitten die Landesminister und -senatoren die Bundesregierung, zu prüfen, „ob solche Exklusivverträge die bewährte, flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich flexible, zeit- und ortsnahe Versorgung mit individuellen Zytostatikazubereitungen gefährden“. Wenn ja, soll sie prüfen, ob zur Begrenzung der Ausgabensteigerungen bei parenteralen Zubereitungen andere Instrumente als Exklusivverträge gesetzlich geregelt werden müssen. Ziel müsse sein, „dass eine qualitätsgerechte und patientennahe ambulante Versorgung der Versicherten mit individuell hergestellten sterilen Arzneimitteln in der Fläche erhalten bleibt“.

Erst letzte Woche kündigten die DAK und GWQ ServicePlus die erste Ausschreibung für die ganze Republik an. Zuvor hatten sich die AOKen regional an die Selektivverträge herangetastet. Beflügelt sehen sich die Kassen durch das genannte Urteil des Bundessozialgerichts. Eine Verfassungsbeschwerde hiergegen hatte das Bundesverfassungsgericht kürzlich abgelehnt – und zwar ohne Gründe.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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