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Kassenärzte fordern Ruhegeld zurück
Ex-Mitarbeiterin soll KBV 1,4 Millionen Euro zahlen
Gerade erst konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Einsatz eines Staatskommissars verhindern, der ihre Finanzen genauer kontrollieren sollte. Stattdessen soll ein externer Sachverständiger eine Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank auflösen und Rechtsverletzungen beheben. Nun ist die Ärztevertretung wieder in den Medien - die Millionenklage gegen eine frühere Mitarbeiterin sorgt erneut für Schlagzeilen.
Der Streit um hohes Ruhegehalt zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einer Ex-Mitarbeiterin geht weiter. Die KBV will in einer sogenannten Widerklage erreichen, dass die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung bereits gezahltes Ruhegeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro zurückzahlen muss. Diese klagt auf Fortzahlung des inzwischen eingestellten Ruhegehalts. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt darüber am 12. Juli, wie es am Dienstag mitteilte. (16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15)
Immer wieder: Probleme mit hohen Gehältern
Die Kassenärzte fordern laut Gericht Zahlungen aus dem Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 zurück und argumentieren mit ungerechtfertigter Bereicherung. Die Ex-Mitarbeiterin ist in vorzeitigem Ruhestand. Die Fortzahlung des Gehalts verweigert die KBV wegen eines „besonders groben Verstoßes" gegen die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Übermäßige Ruhegehälter von Funktionären sind schon lange ein Streitpunkt bei der KBV.
Nach diversen Skandalen um überhöhte Altersbezüge, ungenehmigte Immobiliengeschäfte und einen ungerechtfertigten Mietkostenzuschuss hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Mai diesen Jahres der KBV eine zehntätige Frist gesetzt, um intern durchzugreifen. In letzter Sekunde konnte der gefürchtete Staatskommissar durch die KBV abgewendet werden. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministerium bestätigte gegenüber DAZ.online, das nun ein externer Beauftragter den Immobilienskandal um die Apo KG klären soll - und sich das BMG damit zufrieden zeigt. Zunächst.
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