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Kommentar zu Plänen Rezeptur- und BtM-Honorierung
Besser als nichts
Künftig mehr Geld für Rezepturen und BtM zu bekommen, wäre erfreulich. Nachhaltige Antworten auf die Probleme der Apotheken versprechen die jüngsten Pläne zur Honorierung allerdings nicht, findet Thomas Müller-Bohn.
Für die verbesserte Honorierung von Rezepturen und BtM-Dokumentationen hat die Politik offenbar endlich einen konkreten Plan. Das ist gut, denn wenig ist besser als nichts. Denjenigen, die sich am geringen Ausmaß der angedachten Erhöhung stören, sei gesagt, dass die ABDA für Rezepturen zuletzt sogar weniger gefordert hat - so viel zur taktisch motivierten Bescheidenheit unserer Berufsvertretung.
Zur Rezepturhonorierung wurde im zentralen Antrag zur Honorierung beim Deutschen Apothekertag 2015 explizit nur der zusätzliche Festzuschlag von 8,35 Euro gefordert. Dieser Festzuschlag für Rezepturen ist im Kontext der gesamten Apothekenhonorierung logisch geradezu zwingend und längst überfällig. Das sieht offenbar auch die Politik und das zeigt, dass sogar neue Honorarkomponenten durchsetzbar sind, wenn sie gut begründet werden. Diese Änderung wäre die größte Verbesserung der Rezepturhonorierung seit Einführung der Arzneimittelpreisverordnung. Rezepturen würden damit zwar längst noch nicht rentabel, aber für Apotheken mit umfangreicher Rezepturtätigkeit wäre die Entlastung spürbar.
Weiterentwicklung Apothekerhonorar
Die frühere Forderung nach erhöhten Arbeitspreisen hat die ABDA zuletzt nicht mehr ausdrücklich erhoben und doch soll es künftig wohl höhere Zuschläge geben. In der praktisch bedeutsamsten Stufe von bisher 5 Euro bedeutet 1 Euro mehr eine Erhöhung um 20 Prozent nach 13 Jahren. Unter Berücksichtigung des Zinseszinses sind das 1,41 Prozent pro Jahr. Das ist weit mehr als die 3 Prozent für 8 Jahre, um die der Festzuschlag 2013 stieg. Doch es bleibt die Anpassung einer Schutzgebühr und ist kein neuer Honorierungsansatz. Ob der Betrag mit der Idee eines Mindestlohns vereinbar ist, wird daher gar nicht gefragt.
Auch die Gebühr für BtM soll offenbar im engsten Sinne bleiben, was sie ist - eine Gebühr für die unmittelbar fällige Dokumentation. Die angedachten 2,91 Euro würden die vom Großhandel erhobene Gebühr decken, aber kaum mehr. Immerhin sollen auch T-Rezepte einbezogen werden. Damit bliebe die Politik konsequent bei einem Teilkostenkonzept. Die Idee, das komplette BtM-Handling mit einer eigenen Gebühr abzugelten, erhielte eine Absage.
Damit wäre die abgedachte Änderung zugleich ein erneutes und klares Bekenntnis der Politik, dass der Festzuschlag nicht nur den Umgang mit einer Packung, sondern den ganzen Versorgungsauftrag mit allen Gemeinwohlplichten entlohnt. Denn wo sonst sollte das Geld für diese Pflichten herkommen, wenn alle anderen Honorare nur kleine Teilkostenfragmente abdecken?! Dies ist die klare Botschaft an alle, die sich mit dem Gutachten zur Arzneimittelpreisbildung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums befassen. Dies sollte als wichtigste Konsequenz der neuen Änderungen betont werden.
Politik beschäftigt sich mit Apotheken?
Außerdem würden die geplanten Änderungen zeigen, dass die Politik sich durchaus mit den Apotheken beschäftigt. Die offensichtlichen schreienden Ungereimtheiten in der Honorierung würden damit angegangen. Das ist selbstverständlich zu begrüßen, würde aber einige besonders plakative Argumente der Apotheker für mehr Honorar künftig relativieren.
Für Apotheken mit durchschnittlicher Rezepturtätigkeit wären grob geschätzt etwa 3000 Euro mehr Rohgewinn pro Jahr zu erwarten. Das rettet keine Apotheke vor dem Ruin, hilft den verbleibenden Apotheken allerdings ein wenig, mit steigenden Kosten umzugehen. Auch das passt ins politische Bild. Offensichtlich erkennen Politiker die Apotheke als Institution durchaus an. Sie wollen keinen Kollaps des Systems, aber eine „Marktbereinigung“. Die politisch gewollte Apothekenzahl ist offenbar noch immer nicht erreicht.
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