Zyto-Ausschreibungen

ADKA warnt vor Zerstückelung der Versorgungslandschaft

Berlin - 12.07.2016, 17:50 Uhr

Steht die ortsnahe Zyto-Versorgung durch Apotheken vor dem Ende? (Foto: VZA)

Steht die ortsnahe Zyto-Versorgung durch Apotheken vor dem Ende? (Foto: VZA)


Krankenhausapotheker sehen den Trend zu Zyto-Ausschreibungen kritisch: Die Krankenkassen nehmen dadurch in Kauf, dass die bewährte ortsnahe Patientenversorgung irreversibel zerschlagen wird, mahnt die ADKA. Und dies nur zugunsten kurzfristiger Einsparungen.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen schreiben die Herstellung patientenindividuell hergestellter Krebsarzneimittel aus. Was regional begann, haben die DAK und der Kassendienstleister GWQ Service Plus mittlerweile auf eine bundesweite Ebene gehoben. Seit das Bundessozialgericht Ende vergangenen Jahres entschieden hat, dass die Zyto-Exklusivverträge der AOK Hessen andere Apotheken von der ambulanten Versorgung mit diesen Zubereitungen ausschließen, ist der Damm gebrochen.

Irrerversible negative Folgen

Doch nicht jeder sieht die neuen Exklusivverträge so wirtschafltich positiv wie die Kassen. Die zytostatikaherstellenden Apotheken kritisieren die Ausschreibungspraxis schon lange. Nun sieht auch der Verband der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA) eine „Zerstückelung der Versorgungslandschaft kommen“ und warnt vor den negativen Folgen für Ärzte und Patienten. Diese werden „enorm sein, wenn die Bundesregierung und die Länder nichts unternehmen sollten“. Die ADKA ist überzeugt: Die Ausschreibungen führen zu Ineffizienz, Verzögerungen bei der Versorgung sowie zu Qualitätsverlusten in der pharmazeutischen Betreuung und der Arzneimitteltherapiesicherheit.  

Die Ausschreibungsbedingungen der Krankenkassen begünstigten schon durch die kurzen Bewerbungsfristen die Zuschlagserteilung an wenige mit Ausschreibungen vertraute „Großanbieter“, heißt es in einer Pressemitteilung der ADKA. Verstärkt werde der Konzentrationsprozess durch das einzige Zuschlagskriterium „günstigster Preis“. Denn Kooperationen mit Großbetrieben mit Herstellungserlaubnis nach §13 AMG seien im Bieterverfahren gegenüber einzelnen Apotheken begünstigt. Während Apotheken gesetzlich verpflichtet seien, qualifiziertes pharmazeutisches Personal für die Herstellung einzusetzen, könne in Herstellbetrieben angelerntes nicht-pharmazeutisches Personal beschäftigt werden. „Qualität ist aber immer untrennbar mit qualifiziertem Personal verbunden“, betont die ADKA. Mit „Wirkstoffpreisen auf Kampfniveau“ könne diese nicht dauerhaft gewährleistet werden.

Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker ist AMTS-Grundpfeiler

Der Verband weist ferner darauf hin, dass niedergelassene Onkologen bisher vorwiegend von einer ortsnahen Apotheke sowie Krankenhausambulanzen von einer ortsnahen Krankenhausapotheke versorgt werden. Neben der zeitnahen Belieferung sei die enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker ein Grundpfeiler der Arzneimitteltherapiesicherheit. Verordnungen würden konsentiert, unterstützende Therapien festgelegt und die Verordnungen auf Therapieplänen standardisiert, die bei der Verabreichung von der Pflege verwendet werden. „Alle Maßnahmen dienen der Vermeidung schwerwiegender Fehler in der Krebstherapie“, schreibt die ADKA. Die Krankenhausapotheker sind auch überzeugt, dass dem Zeitaufwand für die qualitätssichernden Dienstleistungen der Apotheken ein Nutzen gegenübersteht, der die Kosten übersteigt. 

Problematisch ist aus ADKA-Sicht zudem, dass aufgrund der unterschiedlichen Ausschreibungen bestimmter Kassen davon auszugehen ist, dass Patienten einer einzelnen Praxis beziehungsweise eines MVZ von unterschiedlichen Herstellern versorgt werden. Damit könne es unter anderem zu einem gefährdenden Nebeneinander verschiedener Ansprechpartner, Software-Systeme oder Portale für die Bestellung kommen. Auch mehrere Anlieferer und unterschiedlicher Lieferzeiten würden letztlich zu chaotischen Zuständen in den Praxen und MVZ führen.  

Ausschreibungen für applikationsfertige Zytostatikazubereitungen seien ordnungspolitisch daher grundlegend falsch, so die ADKA. Sie zerstörten gewachsene Strukturen mit Mehrwert für die Versicherten im Gesundheitswesen unwiederbringlich.  

Auch Länder besorgt

Kürzlich hatten auch die Gesundheitsminister der Länder die exklusiven Zyto-Ausschreibungen kritisiert. In einem Beschluss der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz fordern sie die Regierung auf, zu überprüfen, ob anstelle von Exklusiv-Verträgen nicht andere Lösungen zur Begrenzung der steigenden Ausgaben in diesem Bereich möglich sind.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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