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Hermann zu 100-Prozent-Rabatt
„Billig ist nicht gleich günstig“
AOK will weiter gegen Billig-Angebote vorgehen
Hermann erklärt auch, warum man seitens der AOK nicht glücklich damit ist, per Gerichtsbeschluss gezwungen worden zu sein, das Angebot von Mibe anzunehmen. „Billig ist nicht gleich günstig“, sagt der AOK-Chef. Und: „Vordergründig könnte man sagen, die AOKs sollten doch froh sein, wenn sie Arzneimittel praktisch geschenkt bekommen. Doch so einfach ist das nicht.“ Seit Anbeginn der Rabattverträge stehe die AOK für fairen Wettbewerb und Anbietervielfalt, betont Hermann. So habe man über Jahre Dutzende von Rechtsstreitigkeiten, vor allem mit den etablierten Herstellern, ausgefochten.
Das hat sich seiner Ansicht nach gelohnt. Der Generikamarkt zeige inzwischen eine Anbietervielfalt, die es früher so nicht gab. „Nun meint ein Unternehmen, sein Arzneimittel über absolute Dumpingangebote in den Markt drücken zu müssen und dieser Sündenfall erhält auch noch die Absolution der Vergaberechtsprechung, die ja solche Praktiken eigentlich verhindern sollte.“ Die von den Kassen durchgeführten Prüfungen, ob ein Hersteller unterhalb der Selbstkosten anbietet, sind aus Hermanns Ansicht also obsolet geworden. „Wer schenkt, aber genug finanzielles Polster und erst auf in der Zukunft liegende mögliche Einnahmen spekuliert, bekommt den Zuschlag. Das ist für uns ein Schlag gegen fairen Wettbewerb.“
Hermann befürchtet Verlust der Anbietervielfalt
Hermann befürchtet auch Langzeitkonsequenzen. Er hält die Industrie für findig genug, noch einem solchen Urteil eine ganze Reihe „wettbewerbskonformer“ Gründe hervorzuzaubern, mit denen im kleinen oder großen Maßstab Verdrängung betrieben werden könne. „Auf Dauer werden die Beitragszahler die Zeche für eine solche Wettbewerbsverwilderung zahlen müssen. Heute geschenkt, kann morgen umso teurer werden“, befürchtet der AOK-Chef.
Die AOK wird nun alle Möglichkeiten prüfen, gegen das Angebot vorzugehen. Hermann stellt sich nach dem Fall „Mibe“ aber auch grundsätzlichere Fragen zum Vergaberecht im Arzneimittelmarkt: „Man kann Ausschreibungen für Gesundheitsleistungen eben nicht mit der Beschaffung von Druckerpapier vergleichen. Wir sollten über alternative Mechanismen nachdenken, um den Markt besser vor solch wettbewerbsschädigenden Angeboten zu schützen.“
Die Firma Mibe war zu keiner Stellungnahme bereit. Zur Ausschreibungsstrategie und zu dem
entsprechenden rechtlichen Verfahren gebe man keine Auskunft, hieß es seitens
der Firma. Außerdem habe man sich gegenüber den Krankenkassen im Rahmen der
Ausschreibungen ohnehin zur Geheimhaltung verpflichten müssen.
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