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LAV Baden-Württemberg
900.000 Euro Retaxationen für die Apotheken zurückgeholt
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hat 2015 so viel Geld wie nie zuvor von den Krankenkassen für die Apotheken zurückgeholt. Die Fachabteilung Taxation hat dafür mehr als 16.500 beanstandete Rezepte geprüft. Es zeigte sich: Fast jede zweite Retaxation war unberechtigt.
Fritz Becker, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV), präsentierte bei der LAV-Mitgliederversammlung am heutigen Mittwoch neue Daten rund um die Arbeit der LAV-Fachabteilung Taxation. Im vergangenen Jahr hat diese 16.572 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft, die zu insgesamt 5.716 Retaxationsvorgängen zusammengefasst waren (Vorjahr: 9.231/ 4.788). Jeder Vorgang wurde in einem komplexen Prüf- und Einspruchsverfahren bearbeitet. Der Gesamtwert der zu prüfenden Retaxationen lag bei 1.471.849 Euro. Im Jahr 2014 waren es nur 682.129 Euro gewesen. Die Prüfung durch die Fachabteilung hat sich gelohnt: Von den fast 1,5 Millionen Euro konnte der LAV im Einspruchsverfahren für die baden-württembergischen Apotheken 897.348 Euro zurückholen.
LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth kann sich über die Erfolge der Fachabteilung allerdings nur bedingt freuen: Erstens sei die Summe der im LAV bearbeiteten Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich angewachsen. „Das ist ein Zeichen dafür, dass das Engagement der Krankenkassen in diesem Bereich offenbar noch weiter verstärkt wurde“, heißt es in einer Pressemitteilung des LAV. Zweitens: „Die Summe der Retaxationen, die wir für unsere Mitglieder erfolgreich zurückholen konnten, hat sich mehr als verdoppelt. Das zeigt, dass viele Krankenkassen zu Unrecht beanstandet hatten“.
Klarstellung zur rückwirkenden Geltung der Neuregelung erwartet
Unterm Strich waren von den im LAV bearbeiteten Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen einbehalten hatten, ungefähr 40 Prozent, nämlich 574.501 Euro (Vorjahr: 265.656 Euro), berechtigt. Im Umkehrschluss war nach Wert somit annähernd jede zweite dieser Retaxationen unberechtigt. Hofferberth ist überzeugt: Für die LAV-Mitglieder ist ihr Verband im Bereich der Retaxationen eine unverzichtbare Unterstützung, die sie auch oft nutzen, betonte Hofferberth. „Unsere Fachabteilung bearbeitet jeden Fall mit großer Kompetenz. Auch wenn dahinter viel mühsame und personalintensive Kleinarbeit steckt, gibt uns das Ergebnis recht.“
Angesichts der Retaxationsflut einzelner Kassen im
vergangenen Jahr sei es „höchste Zeit“ gewesen, dass Regelungen gefunden
wurden, die die Apotheken vor Retaxationen – auch wegen kleinster Formfehler –
schützen. Seit Ende Mai gibt es diese: Die Schiedsstelle konnte einen Kompromiss zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband herbeiführen. Im Moment wird allerdings noch
darüber gestritten, wie weit rückwirkend die gefundenen Regelungen zur
Einschränkung der Retaxationen greifen sollen. Der DAV meint, dass alle Retax-Verfahren, die zum 1. Juni noch nicht abgeschlossen waren, nach den neuen Regeln zu behandeln sind. Diese Auffassung teilen allerdings nicht alle Krankenkassen. Becker erklärte, er rechne in den nächsten Tagen mit einer Klarstellung zu diesem Streitpunkt – gegebenenfalls durch die Schiedsstelle selbst.
2 Kommentare
Beckers 900000
von Heiko Barz am 21.07.2016 um 18:37 Uhr
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Gleiches Recht für alle
von Karl Friedrich Müller am 20.07.2016 um 19:10 Uhr
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