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Ab Oktober steht Patienten ein Medikationsplan zu – wenn sie dauerhaft mehr als drei Arzneimittel einnehmen. Die ABDA stellt nun eine Merkhilfe zur Verfügung. Apotheker sollen diese ihren Patienten mitgeben.
Gesetzlich versicherte Patienten, die mindestens drei Arzneimittel dauerhaft einnehmen, haben ab ersten Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Ziel dieses bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist, die Arzneimitteltherapie der Patienten sicherer zu machen. Apotheker und Ärzte sollen hierfür zusammenarbeiten – wobei Ärzte die Pläne initial erstellen und Apotheker insbesondere für die Aktualisierung der Medikationspläne sorgen sollen. Apothekern kommt außerdem die Aufgabe zu, die Selbstmedikation der Patienten im Plan zu ergänzen.
Doch der beste Medikationsplan nützt nichts, wenn Patienten diesen nicht bei ihren Arzt- und Apothekenbesuchen mit sich führen. Apotheker sollen hier die „Plan-Treue“ bei Patienten unterstützen.
Patientenvorteile auf einen Blick
Die ABDA hat eine Merkhilfe zum Medikationsplan auf ihrer Homepage eingestellt. Sie richtet sich konkret an Patienten und erklärt kompakt und einfach die Vorteile des Medikationsplans. Die Patienten bekommen außerdem konkrete Handlungsanweisungen, wie sie mit ihrem künftigen Medikationsplan umgehen sollen. Ein Mustermedikationsplan erklärt den Patienten zusätzlich und anschaulich, wie der Plan gestaltet sein wird.
Apotheker können die Merkhilfe ausdrucken und den Patienten mitgeben, für die der Medikationsplan ab Herbst relevant ist. Die Merkhilfe zum Medikationsplan gibt es hier.
2 Kommentare
Merkhilfe
von Lisa Müller am 08.08.2016 um 9:38 Uhr
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Mitwirkung
von Karl Friedrich Müller am 06.08.2016 um 15:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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