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Gekaufte Forschung?
Boehringer kann bei Uni-Publikationen mitsprechen
Ärzten drohen standesrechtliche Strafen
Für die beteiligten Mediziner könnte es berufsrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie Dritten wie Boehringer Ingelheim das Recht einräumen, über die Veröffentlichung von Studienergebnissen zu entscheiden: Die in den Berufsordnungen angeführte „Deklaration von Helsinki“ des Weltärztebundes schreibt vor, dass Ergebnisse von Forschung am Menschen zu veröffentlichen sind.
Laut dem Medizinethiker Urban Wiesing, der auch den Weltärztebund sowie die Bundesärztekammer in derartigen Fragen berät, müssten Ärzte sicherstellen, dass sie jegliche Ergebnisse veröffentlichen dürfen – unabhängig ob eine Firma Geschäftsgeheimnisse oder Patentprobleme geltend macht. „Die Praxis, negative Ergebnisse nicht zu publizieren, wie auch die Praxis, Veröffentlichungen durch bestimmte Verträge zu verhindern, stehen nicht im Einklang mit der Deklaration von Helsinki“, erklärt er gegenüber DAZ.online.
Geheimhaltung ist übliche Praxis
Im ARD-Beitrag werden Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, wie Universitäten mit Industrie-Verträgen umgehen: Fast alle Hochschulen halten die jeweiligen Verträge unter Verschluss. Oft verweisen sie dabei auf die Freiheit der Forschung und Lehre, aufgrund derer sie die Klauseln nicht veröffentlichen müssten, oder machen Geschäftsgeheimnisse der fördernden Unternehmen geltend.
Der ARD-Beitrag ist in der Mediathek abrufbar.
Update: Der Hinweis auf das Logo Boehringers wurde nachträglich ergänzt.
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