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In der Justizvollzugsanstalt Würzburg kam es in den vergangenen Wochen zu einem Hungerstreik. Rund 40 Häftlinge forderten das Recht auf eine Substitutionstherapie mit Methadon. Die bayerische Justiz gibt zu, dass es in Würzburg ein Problem gibt: Der dortige Amtsarzt darf die Substitution nicht anordnen.
Am 11. Juli waren rund 40 Insassen der JVA Würzburg in den Hungerstreik getreten. Ihre Hauptforderung: Sie wollten Zugang haben zur staatlichen Substitutionstherapie mit Methadon. Mehrere Lokalzeitungen berichteten über den Streik. Die Männer tranken nur noch Wasser, wurden aber von der Medizinabteilung der JVA überwacht.
Die Gefangenen hatten sich darüber beschwert, dass es in der JVA Würzburg – anders als in anderen bayerischen Gefängnissen – keine Substitutionstherapie gebe. Drogenabhängigen würde lediglich eine Therapie mit einem kalten Entzug angeboten, so die Häftlinge.
Ministerium widerspricht Häftlingen
Das bayerische Justizministerium widerspricht dieser Beschwerde auch nur teilweise. Eine Sprecherin sagte gegenüber DAZ.online, dass man im Rahmen eines „abstinenzorientierten Konzeptes“ auch auf die Substitutionstherapie zurückgreife. Aber: „Primäres Ziel ist und bleibt dabei die Drogenabstinenz.“ Die Ministeriumssprecherin widersprach der Aussage der Häftlinge, dass es Sonderregelungen für einzelne Gefängnisse gebe. Die Substitutionstherapie komme für alle Gefangenen in Betracht, „bei denen eine entsprechende Behandlung gemäß individueller Beurteilung durch den jeweiligen Anstaltsarzt auf der Grundlage der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger von 2010 indiziert ist“.
Ob ein Häftling Methadon erhält oder nicht, müsse von Fall zu Fall entschieden werden, sagte die Sprecherin. Weil die medizinische Entscheidung dem Amtsarzt obliege, wolle das Ministerium auch keinen Einfluss darauf nehmen. Allein deswegen könne man den Forderungen der Streikenden nicht nachkommen.
Mediziner sind nicht ausreichend qualifiziert
Trotzdem gibt es in der JVA Würzburg – im Vergleich zu anderen bayerischen Gefängnissen – ein Problem. Das Ministerium räumte gegenüber DAZ.online ein, dass in Würzburg derzeit keine Substitutionsbehandlungen stattfinden können, weil die dort tätigen Mediziner nicht die notwendigen „suchttherapeutischen Zusatzqualifikationen“ haben.
Man unterstütze die Anstaltsärzte „nach Kräften“ dabei, diese Zusatzqualifikationen zu erwerben. Sollte es in Würzburg aber wirklich einen Häftling geben, der eine Methadon-Behandlung braucht, bleibt der bayerischen Justiz derzeit nur eine Möglichkeit: „In solchen Fällen kommt die Verlegung der für eine Substitutionsbehandlung infrage kommenden Gefangenen in eine andere Anstalt in Betracht.“
Nur drei Dutzend substituierte Häftlinge in ganz Bayern
Dass die bayerische Justiz mit Methadon auf Staatskosten sehr restriktiv umgeht, sieht man auch an den Zahlen: In ganz Bayern werden derzeit 35 Häftlinge substituiert. Mehr als 8.300 Häftlinge gibt es im Freistaat, alleine in Würzburg sitzen rund 600 Häftlinge.
Obwohl sich also an den Substitutions-Regeln nichts verändert hat, haben die Häftlinge elf Tage später ihren Hungerstreik abgebrochen. Weil die Häftlinge in der Zeit wenig bis gar nicht abgenommen haben, wird in den Medien darüber spekuliert, ob sie nicht auf andere Weise an Nahrung gekommen sind.
1 Kommentar
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
von Axel Junker am 13.08.2016 um 7:56 Uhr
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