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Gefängnis in Würzburg
Hungerstreik für Methadon
Berlin - 12.08.2016, 10:10 Uhr
![Zwischenfall in der JVA: Etwa 40 Häftlinge traten in einen Hungerstreik, um ihr Recht auf Methadon geltend zu machen. Die bayerische Justiz gibt zu, dass der Anstaltsarzt in Würzburg kein Methadon verschreiben darf. (Foto: dpa)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/f/c/0/a/fc0a60b8f508f607365c8830093a4d687622cb4f/W%C3%BCrzburg_Gef%C3%A4ngnis_dpa_24197310-4951x2789-637x359.jpg)
Zwischenfall in der JVA: Etwa 40 Häftlinge traten in einen Hungerstreik, um ihr Recht auf Methadon geltend zu machen. Die bayerische Justiz gibt zu, dass der Anstaltsarzt in Würzburg kein Methadon verschreiben darf. (Foto: dpa)
Mediziner sind nicht ausreichend qualifiziert
Trotzdem gibt es in der JVA Würzburg – im Vergleich zu anderen bayerischen Gefängnissen – ein Problem. Das Ministerium räumte gegenüber DAZ.online ein, dass in Würzburg derzeit keine Substitutionsbehandlungen stattfinden können, weil die dort tätigen Mediziner nicht die notwendigen „suchttherapeutischen Zusatzqualifikationen“ haben.
Man unterstütze die Anstaltsärzte „nach Kräften“ dabei, diese Zusatzqualifikationen zu erwerben. Sollte es in Würzburg aber wirklich einen Häftling geben, der eine Methadon-Behandlung braucht, bleibt der bayerischen Justiz derzeit nur eine Möglichkeit: „In solchen Fällen kommt die Verlegung der für eine Substitutionsbehandlung infrage kommenden Gefangenen in eine andere Anstalt in Betracht.“
Nur drei Dutzend substituierte Häftlinge in ganz Bayern
Dass die bayerische Justiz mit Methadon auf Staatskosten sehr restriktiv umgeht, sieht man auch an den Zahlen: In ganz Bayern werden derzeit 35 Häftlinge substituiert. Mehr als 8.300 Häftlinge gibt es im Freistaat, alleine in Würzburg sitzen rund 600 Häftlinge.
Obwohl sich also an den Substitutions-Regeln nichts verändert hat, haben die Häftlinge elf Tage später ihren Hungerstreik abgebrochen. Weil die Häftlinge in der Zeit wenig bis gar nicht abgenommen haben, wird in den Medien darüber spekuliert, ob sie nicht auf andere Weise an Nahrung gekommen sind.
1 Kommentar
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
von Axel Junker am 13.08.2016 um 7:56 Uhr
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