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Pro Generika zum Pharma-Gesetz
Weniger Retax-Stress durch Mehrfachvergaben
Bis zum heutigen Montag mussten alle Fachverbände ihre Stellungnahmen zum sogenannten Pharma-Gesetz einreichen. Der Branchenverband Pro Generika kämpft noch für die Abschaffung der exklusiven Rabattverträge. Ein Argument: Bei Mehrfachvergaben werden Apotheker seltener retaxiert.
Die Stellungnahme von Pro Generika, die DAZ.online vorliegt, bezieht sich auf das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will mit dem Vorhaben einige Schrauben an der frühen Nutzenbewertung nachjustieren. Außerdem sind einige Änderungen an der Arzneimittelpreisbildung geplant, um die Arzneimittelausgaben zu drosseln. Einige im Referentenentwurf enthaltene Regelungen gehen auf den Pharmadialog zurück, in dem die Bundesregierung mit der Pharmaindustrie die Zukunft der Arzneimittelversorgung diskutiert hatte. Ebenfalls enthalten ist eine Gehaltserhöhung für die Apotheker. Die Pharmazeuten sollen für die Rezepturherstellung und die BtM-Abgabe künftig mehr Geld bekommen.
Zu dieser Honoraranpassung äußert sich der Branchenverband der Generika-Hersteller nicht. In erster Linie geht es Pro Generika um eine Maßnahme, die auch beim Pharmadialog diskutiert wurde: die obligatorische Mehrfachvergabe bei Arzneimittel-Rabattverträgen. Im Ergebnisbericht des Pharmadialogs wird sogar erwähnt, dass die Abschaffung exklusiver Ausschreibungen geprüft werden solle.
Die Mehrfachvergabe als „Standard im Rabattvertragssystem“ würde nicht nur dafür sorgen, dass Engpässe einzelner Lieferanten besser aufgefangen werden könnten, sondern auch eine breitere Beteiligung von Firmen an der Versorgung der Versicherten mit rabattierten Arzneimitteln ermöglichten, heißt es in der Stellungnahme.
Aus Sicht von Pro Generika ist der derzeitige Schutz der Krankenkassen vor einem Lieferengpass nicht ausreichend. Falle ein bezuschlagtes Unternehmen aus, stünden den Kassen zwar Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen zur Verfügung. Aber: „Für die Versorgungssicherheit ist entscheidend, dass dann andere Generika-Unternehmen diesen Versorgungsausfall kompensieren können. Dies ist beim Exklusivzuschlag regelhaft nicht der Fall, da Unternehmen, die von den Krankenkassen keinen Zuschlag erhalten haben, die zusätzlich benötigten Mengen in ihrer Produktion nicht einplanen.“
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