ARD-Sendung Panorama

Abgelaufene Krebsmittel für AOK-Patienten?

Berlin - 01.09.2016, 17:30 Uhr

Weiter in der Kritik: Das ARD-Politmagazin Panorama will heute Abend darüber berichten, dass AOK-Patienten mehrfach abgelaufene Zytostatika erhalten haben. (Foto:Sket)

Weiter in der Kritik: Das ARD-Politmagazin Panorama will heute Abend darüber berichten, dass AOK-Patienten mehrfach abgelaufene Zytostatika erhalten haben. (Foto:Sket)


Die Probleme mit den Zytostatika-Ausschreibungen beschäftigen erneut die Medien: Heute Abend berichtet das ARD-Politikmagazin Panorama über eine Onkologin, die von der AOK-Vertragsapotheke mehrmals Zubereitungen des Krebsmedikaments Velcade® geliefert bekam, deren Aufbewahrungsdauer deutlich über dem vom Hersteller angegebenen Zeitraum lag.

In der Fachinformation steht: „Vor der Anwendung darf die gesamte Aufbewahrungsdauer für das gebrauchsfertige Arzneimittel einen Zeitraum von 8 Stunden nicht überschreiten.“ Laut Panorama (ARD, 21.45 Uhr) hatte die Vertragsapotheke die Zubereitung aber erst nach 16 Stunden angeliefert und sich dabei auf alternative Stabilitätsstudien aus dem Ausland berufen, wonach das Medikament wochenlang verwendbar sei.

Weiter berichtet Panorama, dass der Onkologin auf ihre Weigerung hin, das Medikament zu verabreichen, von der AOK schriftlich folgendes mitgeteilt wurde: „Bitte behandeln Sie die von Ihnen namentlich benannten Patienten heute wie vorgesehen mit den Ihnen bereits zugestellten und qualitativ einwandfreien Zubereitungen für onkologische Indikationen. Ein erneutes Aussetzen einer solchen Therapie bei unseren Versicherten ist nicht gerechtfertigt." Gegenüber Panorama erklärte die AOK allerdings, dass sie von der betroffenen Onkologin die Verabreichung nicht „eingefordert" habe.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Frei von Prophetie

von Bernd Jas am 02.09.2016 um 10:16 Uhr

Kann man diese Verträge als gültig betrachten?
Die all abendliche Wettervorhersage erscheint dagegen als eine Art verworrene Kaffesatzleserei.

1.) Eine Stunde und fünfzehn Minuten! (Ohne Stau)
2.) Russisches Roulette mit VERFALLdaten; auf Kosten der Patientengesundheit.
3) Zerstörung von gut funktionierenden und sicheren Strukturen.

Aus §1 SGV 5:
"Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern."

,- aber nicht die Aufgabe die Naturgesetze außer Kraft zusetzen.

Beleg; Verwurf-Retaxe: Aus einer Ampulle mit 30 mg Substanz bezogen auf das Salz eines Wirkstoffes sollen laut Krankenkasse auch 30 mg Wirkstoff gewonnen werden können.

Welcher David klagt?

Welcher David klagt?

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