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Der umstrittene Zyto-Brief der AOK

Berlin - 15.09.2016, 15:55 Uhr

Nur ein Einzelfall? Die AOK Hessen hat nach eigener Aussage nur einen einzigen Patienten befragt, ob er mit der Zyto-Versorgung nach den exklusiven Apotheker-Verträgen noch zufrieden ist. (Foto:dpa)

Nur ein Einzelfall? Die AOK Hessen hat nach eigener Aussage nur einen einzigen Patienten befragt, ob er mit der Zyto-Versorgung nach den exklusiven Apotheker-Verträgen noch zufrieden ist. (Foto:dpa)


AOK: Der Brief ging nur an einen Patienten raus

Gegenüber DAZ.online gab die AOK Hessen zu, diesen Brief an einen Patienten geschickt zu haben. Die Kasse bekräftigte aber auch, dass dieser Kontakt einmalig gewesen sei. Der AOK-Sprecher erklärte dies so: „Der besagte Brief der AOK Hessen samt angehängtem Fragebogen an einen Versicherten aus Langen – an tatsächlich nur diese eine Person – ist aufgrund seiner im Fernsehen („hessenschau“) ausgestrahlten Beschwerde zu Lieferverzögerungen von Zytostatika versandt worden.“

Und weiter: „Wir wollten wissen, wie er die Versorgung durch den Wechsel der zubereitenden Apotheke empfindet, welche Verzögerungen er wahrgenommen hat.“ Mit den Antworten des Kunden könne man sich ein besseres Bild der Gesamtsituation machen, erklärte der Sprecher. Zu den einzelnen Aussagen des Kunden wollte sich die Kasse aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Nur so viel: Der Patient habe sich selbstbewusst und ausführlich geäußert und sei mit seinem Arzt übrigens sehr zufrieden.

Die AOK Hessen findet den Kontakt mit dem Krebspatienten nicht problematisch, gibt sogar zu, dass sie des Öfteren Versicherte nach deren Meinungen fragt. „Es ist üblich und sogar sehr hilfreich, Beschwerden von Versicherten ernst zu nehmen und genau zu erfassen. In besonderen Einzelfällen befragen wir die betreffende Person auch durchaus mal schriftlich, wie es hier geschehen ist. Darüber hinaus hat die AOK Hessen im Kontext Zytostatikaversorgung keine weiteren Versicherten angeschrieben und befragt.“

Der Onkologen-Verband bleibt bei seiner Ansicht, schenkt der Darstellung der AOK aber auch Glauben: „Das ist eine eindeutige Grenzüberschreitung. Eine Krankenkasse hat in das besonders geschützte Arzt-Patienten-Verhältnis nicht zu intervenieren. Wenn es sich hierbei allerdings wirklich um einen Einzelfall handelt, wollen wir die Problematik zunächst nicht weiterverfolgen“, sagte Verbandschef Schmitz.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Ein Patient - ne ist klar

von Dreiste Lücken in der Argumentation am 15.09.2016 um 18:49 Uhr

Man wollte sich einen Überblick über die Lage machen - ! mit einem Patienten - wäre statistisch eine Meisterleistung, wenn nicht mit mehr geplant wurde.
Kann es nicht eher sein, daß man erwischt wurde, so ein Pech und das beim ersten Patienten !
Wenn es eine funktionierende Aufsicht real gäbe, würden die GKVen nicht so agieren, aber was soll schon passieren.
Von der Politik und der Justiz geschützt, gehören diese Akteure zu den unantastbaren.
Leider sind solche Dinge ja noch eher harmlos, glaube kaum, daß die meisten hier schon weit schlimmere Ausfälle erlebt haben.

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