962 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Flensburger Arztprozess muss neu aufgerollt werden

Flensburg - 27.09.2016, 17:15 Uhr

Eine Aktenpanne hält den Prozess gegen einen ehemaligen Substitutionsarzt in Flensburg auf. (Foto: dpa)

Eine Aktenpanne hält den Prozess gegen einen ehemaligen Substitutionsarzt in Flensburg auf. (Foto: dpa)


Der Prozess gegen einen Arzt, der im großen Stil fragwürdige Rezepte über Drogenersatzstoffe ausgestellt hat, ist vorerst geplatzt. Das Verfahren soll im April 2017 neu aufgerollt werden. Ein bereits verurteilter Apotheker, der die teilweise fehlerhaften Verordnungen bedient hatte, wartet derweil auf seine Berufungsverhandlung.

Weil das „digitale Aktendoppel“ unvollständig war, ist vor dem Landgericht Flensburg der Prozess gegen einen einst in Husum praktizierenden Arzt am 6. Verhandlungstag überraschend geplatzt. Seit Ende vergangenen Monats musste sich der jetzt in Berlin lebende Angeklagte in insgesamt 962 Fällen wegen des Vorwurfes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Betruges vor der 1. Großen Strafkammer verantworten. Auf Antrag der Verteidigerin des Mediziners setzte die Kammer den Prozess nun aus. Voraussichtlich ab dem 27. April wird das Verfahren neu aufgerollt. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer sprach von einer „unglücklichen Verkettung von Umständen“, für die er niemanden verantwortlich mache.

Was war geschehen? Während nach jahrelangen Ermittlungen dem Gericht die komplette „Papierakte“ vorlag, hatte die Verteidigerin des Arztes zur Akteneinsicht vom Gericht eine CD-ROM der Staatsanwaltschaft als digitales Aktendoppel erhalten, das sich später jedoch aus noch ungeklärten Gründen als nicht vollständig erwies. Deshalb müssen nun die „Papierakten“ – 16 mit Akten gefüllte Umzugskartons – mit dem digitalen Doppel abgeglichen werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde inzwischen durch interne organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann.

Bereits in einigen Jahren soll es in Strafprozessen keine „Papierakten“ mehr geben. Dann werden sämtliche Unterlagen eingescannt. Unter anderem wegen der Probleme mit dem digitalen Aktendoppel waren vor der jetzigen Aussetzung des Prozesses vier Verhandlungstage abgesagt worden.


Manfred-Guido Schmitz, Freier Journalist
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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