- DAZ.online
- News
- Politik
- „AM-VSG sichert ...
AOK kritisiert Kabinettsentwurf
„AM-VSG sichert Apotheken- und Pharmainteressen“
Das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) wurde am heutigen Mittwoch im Kabinett verabschiedet. Doch nicht alle sind zufrieden. Nach Ansicht des AOK Bundesverbands ist das Gesetz intransparent und teuer.
„Das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz soll ein Schritt nach vorne sein, doch für die Versorgung der Patienten geht es mit dem Kabinettsentwurf gleich zwei Schritte rückwärts“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Die Bundesregierung biete mit diesem Gesetzentwurf keineswegs eine Lösung für die Frage, wie trotz immer schneller steigender Preise für patentgeschützte Wirkstoffe eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung für alle Patienten gewährleistet werden kann.
Den Wegfall der Zytostatika-Ausschreibungen und die Honorarerhöhungen für die Apotheker, bezeichnet Litsch als „unverhoffte Geschenke, über die sich die Apotheker freuen können."
Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes hält die geplante Streichung der Direktverträge für Zytostatikazubereitungen für schädlich. „Den im Gesetzentwurf unterstellten Versorgungsnotstand gibt es schlichtweg nicht“, sagte Litsch. Ohne Einschränkungen für die Versorgung der Patienten habe die AOK klare Regeln für die Zytostatika-Versorgung aufgestellt und die Lieferwege zwischen Arzt und Apotheke transparent sowie versorgungsnäher gemacht. Diese Möglichkeit solle nun wegfallen. Dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung sogar in bestehende Verträge eingreifen will, ist seiner Ansicht nach nicht tolerabel. Die Alternative –Rabattverträge mit Herstellern – könnten jedoch nur im Kassenverbund gemeinsam und einheitlich abgeschlossen werden, erklärte Litsch.
„Stärkung des Pharmastandorts Deutschland ist nur ein Vorwand"
Vor allem seien in dem Gesetz viele Wünsche der Pharmafirmen aufgegriffen worden, kritisiert der AOK-Chef. Zum Beispiel der Wunsch, die zwischen den Herstellern und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel geheim zu halten. „Doch was laut Kabinettsentwurf den Pharmastandort Deutschland stärken soll, dient in Wirklichkeit nur dazu, dass Pharmafirmen in Ländern, die Deutschland als Referenzland nutzen, höhere Preise durchsetzen können“, sagte Litsch. „Durch diese Verschleierungstaktik wird auch die Versichertengemeinschaft in Deutschland durch unnötig hohe Arzneimittelpreise belastet.“ Den unverbindlichen Aussichten auf niedrigere Erstattungsbeträge und weniger Marktrückzüge stehen handfeste Mehrkosten entgegen, die die finanzielle Stabilität der GKV belasten können, erklärte Litsch.
Zudem enthalte der Gesetzestext immer noch keine Hinweise darauf, wie die intransparenten Erstattungspreise umgesetzt werden sollen, wenn gleichzeitig alle relevanten Stellen die verhandelten Preise kennen müssen. Den Plan, dass das Bundesgesundheitsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium diese Frage in einer Rechtsverordnung klären, kritisierte er heftig: „Eine gesellschaftlich so relevante Frage wie der Umgang mit intransparenten Arzneimittelpreisen sollte nicht am Parlament vorbei geregelt werden. Das wird ihrer Bedeutung nicht gerecht.“
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro im ersten Jahr nach der Markteinführung, ab der die verhandelten, niedrigeren Erstattungspreise gelten sollen. Davon wären 2015 lediglich drei Präparate betroffen gewesen. Um tatsächlich wirksam zu sein, dürfte die Grenze bei maximal 50 Millionen Euro liegen und müsste rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten“, sagte Martin Litsch.
„Preismoratorium ist unverzichtbar"
Einen Lichtblick sieht Martin Litsch dennoch im Gesetzentwurf. So befürwortet er die Verlängerung des Preismoratoriums bis zum Jahr 2022. Dieses sei unverzichtbar. Auch die geplante Praxissoftware, mit der Ärzte über die Ergebnisse der Nutzenbewertung von Arzneimitteln informiert werden sollen, sei ein wichtiger Beitrag für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten. Allerdings formulierte er zwei Bedingungen: „Die Informationen müssen herstellerunabhängig sein. Und die Ärzte müssen die Preise der Arzneimittel kennen. Nur dann können sie auch indikationsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll verordnen.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.