ABDA zum EuGH-Boni-Urteil

„Entscheidung gefährdet das Gesundheitssystem“

Stuttgart - 19.10.2016, 10:57 Uhr

Den Apothekern ist heute eher nach Flaggen auf Halbmast, sie sind entsetzt über das EuGH-Urteil. (Apotheken-Fahne beim Bayrischen Apothekertag 2010 in Würzburg. Foto: diz)

Den Apothekern ist heute eher nach Flaggen auf Halbmast, sie sind entsetzt über das EuGH-Urteil. (Apotheken-Fahne beim Bayrischen Apothekertag 2010 in Würzburg. Foto: diz)


Entsetzt reagiert die ABDA auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, das deutsche Boni-Verbot für ausländische Versandapotheken zu kassieren. Die Entscheidung heble den Willen des deutschen Gesetzgebers aus, widerspreche der langjährigen Rechtsprechung des EuGH und gefährde die nationalen Gesundheitssysteme.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht für ausländische Versender gilt, löst bei den deutschen Apothekern Entsetzen aus. Die ABDA erklärt, die Entscheidung revidiere die eigene, langjährige Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Wertungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen. Der EuGH habe in ein Politikfeld eingegriffen, das gemäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. ABDA-Präsident Schmidt fordert die Politik zum Handeln auf: „Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen.“ Denn immerhin widerspreche die Entscheidung dem erklärten Willen des deutschen Gesetzgebers und der höchsten deutschen Gerichte.

Eine denkbare Lösung wäre für die ABDA ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Das wäre auch europarechtlich zulässig, wie der EuGH selbst 2003 geurteilt hatte. Zu den Auswirkungen auf die deutschen Apotheken betont die ABDA: „Klar ist, dass die Arzneimittelpreisverordnung für deutsche Apotheken weiterhin gilt."

Hier finden Sie die Entscheidung des EuGH im Volltext.


wes / DAZ.online
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