EuGH-Urteil zur Preisbindung für EU-Ausländische Apotheken

Reaktionen im Live-Ticker

Berlin / Stuttgart - 19.10.2016, 17:10 Uhr

Der EuGH hat entschieden: Versandapotheken im Ausland haben es schwerer als deutsche Vor-Ort-Apotheken, daher sollen sie mit Boni locken dürfen. (Foto: Fessy)

Der EuGH hat entschieden: Versandapotheken im Ausland haben es schwerer als deutsche Vor-Ort-Apotheken, daher sollen sie mit Boni locken dürfen. (Foto: Fessy)


Ein schwarzer Tag für Patienten! Oder doch ein guter Tag für sie? Den Rx-Versandhandel verbieten! Die Rx-Preise freigeben! Und: eine schallende Ohrfeige für die ABDA. Die Reaktionen auf das EuGH-Urteil sind zahl- und facettenreich. Lesen Sie die Einschätzungen der verschiedenen Player in unserem Live-Ticker! 

Live

Sortierung chronologisch

17:17

ADEXA - Apothekengewerkschaft

„Rosinen-pickende Online-Händler“

Als „Milchmädchenrechnung“ hat die Apothekengewerkschaft Adexa die Begründung des EuGH für sein heutiges Urteil bezeichnet. In einem Kommentar geht die Adexa-Vorsitzende Barbara Neusetzer mit dem Urteil hart ins Gericht. So sei die Vorstellung, ausgerechnet die Rezeptur könne ein Wettbewerbsvorteil der Vor-Ort-Apotheke sein, „nur aus der weiten räumlichen wie inhaltlichen Distanz der Richter in Luxemburg“ erklärlich. Auch das Argument, eine Preisfreigabe könne zu einer besseren ländlichen Versorgung führen, da dort höhere Preise zu erzielen seien, sei viel zu kurz gedacht. Gerade das würde zu mehr Bestellungen bei den „rosinenpickenden Online-Händlern“ führen. Doch „ein Dauernotdienst für diejenigen Fälle, wenn das Päckchen aus Holland nicht schnell genug gekommen ist – das dürfte selbst ohne lokale Konkurrenz kein tragfähiges Geschäftsmodell sein.“ Der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) prognostiziert Neusetzer ein böses Erwachen: „Da werden sich dann in wenigen Jahren auch die Patienten der Parkinson-Selbsthilfegruppen in der DPV fragen, ob die Kooperation mit DocMorris wichtiger war als eine Präsenzapotheke in der Nähe.“

16:52

Bundesverband deutscher Versandapotheken BVDVA

„Ein bisschen frischer Wind“

Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Versandapotheken BVDVA, Christian Buse, fordert gleiches Recht für alle: „Nach diesem Urteil muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten. Es kann nicht sein, dass es nach dem EuGH-Urteil zu einer Inländerdiskriminierung kommt.“ Auch deutsche (Versand-)Apotheken sollten also Boni geben dürfen. Als Verband habe man grundsätzlich keine Angst vor Veränderungen, im Gegenteil: „Ein bisschen frischer Wind tut der gesamten Apothekenbranche gut.“ Als professionell aufgestellte Arzneimittelversender seien seine Mitglieder „natürlich“ in der Lage, auf veränderte Marktanforderungen zu reagieren. Auch die Patienten könnten beruhigt sein, „die Versorgungssicherheit ist durch die Gewährung von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht gefährdet.“ Und überhaupt: „Man sollte immer erst die Chancen einer Veränderung sehen und ihr nicht immer gleich mit einer Risikokultur begegnen.“

16:39

MVDVA-Präsidentenbrief

Nicht in Bonifizierungs-Scharmützeln verlieren!

In einem „Präsidentenbrief“ hat sich das Präsidium des Marketingvereins Deutscher Apotheker MVDVA an seine Mitglieder gewandt. Die EuGH-Entscheidung werde den Markt „spürbar verändern“, prognostizieren Gabriela Hame-Fischer und Dr. Holger Wicht. „Die ausländischen Versandapotheken werden ihre Chronikerprogramme mit Volldampf in den Markt treiben, die Krankenkassen werden sie unterstützen und die Patienten an den stationären Apotheken vorbei lenken. Und die Patienten? Deren ‚Treue‘ ist bekanntlich käuflich.“ Das Versandhandelsverbot erscheint dem MVDVA nicht realistisch, wie auch der Kooperation Avie und dem Kooperationsverband BVDKA. „Sich in Bonifizierungs-Scharmützeln zu verlieren und das eigene Grab zu schaufeln ist ebenso keine Option.“ Doch in Pessimismus will der MVDVA nicht verfallen: „Wir haben schon einige Stürme überstanden und werden auch jetzt wissen, die Segel richtig zu setzen.“ Denn: „Auf alle Herausforderungen, die die zahlreichen marktregulativen Eingriffe für die stationäre Apotheke mit sich gebracht hatten, hatte unsere Kooperation immer Antworten - seien es innovative Wege oder mit Bedacht entwickelte schlagfertige Konzepte.“

16:20

Landesapothekerkammer Hessen

Konsequentes Durchgreifen angekündigt

Die Landesapothekerkammer Hessen hat konsequentes Handeln gegen Apotheker angekündigt, die das EuGH-Urteil zum Vorwand nutzen, unrechtmäßige Preisnachlässe zu bieten. In einem Rundschreiben heißt es unter der Überschrift „Was tut ihre Kammer juristisch?“: „Vorstand und Geschäftsführung Ihrer Kammer haben bereits heute beschlossen, mit allen juristischen Mitteln des Verwaltungsrechts, des Berufsrechts und des Wettbewerbsrechts gegen diejenigen Kammermitglieder vorzugehen, die in der Entscheidung des EuGH die Gelegenheit sehen, sich illegale Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Ihre Kammer wird, wie auch in anderen Bereichen, das geltende Recht durchsetzen.“ Außerdem ruft die Kammer dazu auf, sich rechtstreu zu verhalten und vorübergehend auch hinzunehmen, dass ausländische Anbieter nun auf dem deutschen Markt mit anderen Preisen agieren können. Nur so könne man die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung glaubhaft vertreten. Apotheker sollten Verstöße gegen das Preisrecht unverzüglich der Kammer melden und Patienten, die nun Preisnachlässe fordern, darüber aufklären, dass diese illegal sind.

15:59

Apothekerverband Brandenburg

Durchsichtige Argumente

Mit der Entscheidung gegen das deutsche System der Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln sei eine tragende Säule der deutschen Gesundheitsversorgung gefährdet, erklärt der Apothekerverband Brandenburg (AVB). Zudem habe der EuGH damit seine bisherige Position aufgegeben, sich nicht in das hochkomplexe Gefüge der nationalen Gesundheitsversorgung einzumischen. „Europas Richter haben damit die Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers und die nationale Rechtsprechung der obersten bundesdeutschen Gerichte unterlaufen“, sagt die AVB-Vorsitzende Dr. Andrea Lorenz. Olaf Behrendt, 2. Stellvertretender Vorsitzender des AVB, ergänzt: „Das Argument, gerade durch die Preisbindung benachteiligt zu sein, ist doch ein recht durchsichtiges, denn jetzt haben ausländische Versender einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den inländischen Apotheken. Aber der eigentliche Punkt ist doch: Boni und Rabatte haben nichts bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu suchen. Ein von Krankheit betroffener Mensch befindet sich auch in einer besonderen Notlage, die nicht für Preiswettbewerb missbraucht werden sollte.“ Der AVB sieht jetzt den deutschen Gesetzgeber in der Pflicht, seinen gestalterischen Einfluss auf das Gesundheitssystem zu nutzen. Eine denkbar einfache Lösung besteht darin, den Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln einfach wieder zu verbieten.

15:31

GKV-Spitzenverband

Ball liegt beim Gesetzgeber

Der GKV-Spitzenverband gibt sich zurückhaltend und will erst noch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf abwarten, das nun entsprechend der Vorgaben des EuGH das Verfahren zum Abschluss bringen muss. Sein Statement: „Nach den juristischen Entscheidungen beim EuGH und OLG wird der Ball beim Gesetzgeber liegen. Er muss dann beurteilen, ob und wie er reagiert, um ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Patientenschutz zu finden. Erst wenn feststeht, was der Gesetzgeber unternimmt, wird man einschätzen können, wie der Markt darauf reagiert und welche Auswirkungen es für den Verbraucher geben wird.“

15:02

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)

„Fest entschlossen, das Notwendige und das uns Mögliche zu tun“

autor

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir werden das heutige Urteil des EuGH sorgfältig auswerten und die Urteilsbegründung auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das deutsche Arzneimittelpreisrecht prüfen.“  – „Ich bin fest entschlossen, das Notwendige und das uns Mögliche zu tun, damit die flächendeckende Arzneimittel­versorgung auf hohem Niveau durch ortsnahe Apotheken weiterhin gesichert bleibt.“  –  „Für die Menschen in unserem Land ist Qualität und Sicherheit in der Arzneimittelversorgung unabdingbar mit einem flächendeckenden Netz wohnortnaher Apotheken verbunden. Der Versandhandel kann die wohnortnahe Versorgung durch Präsenzapotheken nicht ersetzen.“ –  „Bewährte Strukturen gilt es deshalb weiter zu erhalten. Hierzu gehört die inhabergeführte Apotheke. Die pharmazeutische Tätigkeit steht bei ihr eindeutig stärker im Fokus. Und die unmittelbare persönliche Verantwortung der freiberuflich tätigen Apothekerinnen und Apotheker ist ein Garant dafür, dass sich die Menschen vor Ort kompetent sowie vertrauensvoll beraten und versorgt fühlen.“

14:50

Nach dem EuGH-Urteil

Dunkle Wolken ...

autor

... am deutschen Apothekenhimmel. (Foto: DAZ.online)

14:19

Kordula Schulz-Asche (Grüne)

Bundesregierung muss Plan B jetzt sofort auf den Tisch legen

autor

Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, erklärt: Das heutige EuGH-Urteil wirbelt die Medikamentenversorgung in Deutschland durcheinander. Apotheken und Versandapotheken bilden wichtige Bestandteile unserer Gesundheitsversorgung und bedienen unterschiedliche Verbraucherinteressen. Vor diesem Hintergrund war die Preisbindung gerechtfertigt – weil es bei Arzneimitteln um die Qualität in der Versorgung und nicht um Preiskampf gehen darf. Das heutige Urteil bricht diese Preisbindung nun auf. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, umgehend ihren Plan B auf den Tisch zu legen, der auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sicherstellt.  

13:46

Glaeske im „Mittagsmagazin“

„Preisbindung macht Sinn“, aber ...

Neben dem ABDA-Präsidenten Schmidt und dem Apothekenrechtler Mand befragte das ARD-„Mittagsmagazin“ auch den unvermeidlichen Apotheken-Experten Professor Gerd Glaeske. Der räumte zwar ein, dass eine Preisbindung schon „Sinn mache“, auf der anderen Seite könne der Wettbewerb die Preise nicht ausnehmen. Und dass der Markt auch bei den Apotheken in den letzten Jahren in Bewegung gekommen ist, das sei doch eine gute Entwicklung. Auch die Patienten profitieren laut Glaeske von diesem Wettbewerb - und auch die Krankenkassen, weil sie von Kostensenkungen profitierten, „wenn sie ihre Vericherten dazu motivieren, im Ausland einzukaufen.“ 

13:31

Maria Michalk (CDU)

Versandhandelsverbot überlegenswert

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Zum aktuellen EuGH-Urteil erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: „Vor diesem Hintergrund erscheint ein Versandhandelsverbot für deutsche Arzneimittel überlegenswert. Für die inhabergeführten Apotheken dürfen in Deutschland aufgrund des Urteils keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren und verlässlichen medizinischen Versorgung vor Ort.“

13:04

Kathrin Vogler (Linke)

Schwerer Schlag für die Patienten

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„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein schwerer Schlag für Patientinnen und Patienten, denn es bedeutet eine Stärkung des Versandhandels und bedroht nicht zuletzt Apotheken auf dem Lande“, erklärt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute verkündeten EuGH-Urteil. „Wie zu befürchten war, ist dem europäischen Gericht der freie Warenverkehr und Preiswettbewerb wichtiger als die Sicherstellung von Notfallversorgung und persönlicher Beratung in der Apotheke vor Ort. Die Arzneimittelsicherheit und die flächendeckende wohnortnahe Versorgung können dabei auf der Strecke bleiben. Jetzt muss die Bundesregierung handeln und möglichst schnell den Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneimittel verbieten.“

13:15

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Hanke: „Schwarzer Tag für die Patienten"

Der Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke, bezeichnet den heutigen 19.Oktober als „schwarzen Tag für die Patienten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland.“ Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass verordnete, dringend benötigte Arzneimittel in allen Apotheken zum gleichen Preis erhältlich sind. Einem Patienten, der sein Arzneimittel dringend benötigt, sei es nicht zuzumuten, eine preisgünstige Apotheke zu suchen. „Davor schützt ihn die deutsche Arzneimittelpreisverordnung. Dieses System ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nun infrage gestellt.“ Hanke sieht auch die flächendeckende Versorgung in Gefahr: „Die Apotheken in Deutschland sind nun einem unfairen Wettbewerb mit ausländischen Versandapotheken ausgesetzt“, weil sich diese nicht mehr an die Preisbindung halten müssen.

13:00

Kooperation Avie

„Gut so“, dass Boni in Deutschland verboten bleiben

Die zu Kohlpharma gehörende Apothekenkooperation Avie weist in einem Schreiben an ihre Mitglieder darauf hin, dass Boni für deutsche Apotheken weiterhin verboten sind – „und das ist gut so!" Niemand könne an einem Preiswettbewerb mit der Nachbarapotheke gelegen sein, der nur zu einer  „Margenvernichtung" führen würde. Der neue Avie-Geschäftsführer Dominik Klahn glaubt allerdings nicht an ein Versandverbot, dafür sehe er keine Bereitschaft beim Gesetzgeber. Die Apotheken sollten dem Wettbewerb aus dem Ausland nicht mit der Kopie des  „einzigen Marketinginstruments begegnen, das er hat. Rx-Boni brauchen wir nicht.“ Die Apotheke solle sich auf ihre Stärken besinnen, die fachkundige Beratung der Kunden vor Ort.

13:01

Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Gesetzgeberischer Wille ausgehebelt

autor

 „Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, zur heutigen Entscheidung. „Damit hat der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, das gemäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen. Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Europarechtlich wäre das zulässig. Klar ist, dass die Arzneimittelpreisverordnung für deutsche Apotheken weiterhin gilt.

12:36

Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas

„Schallende Ohrfeige" für die ABDA

autor

Nach Ansicht des Freiburger Rechtsanwalts Dr. Morton Douglas ist das Urteil des EuGH eine „schallende Ohrfeige für diejenigen, die die Interessen der Apotheker in Deutschland vertreten haben“. Die Urteilsbegründung zeige klar auf: Es fehlte den Richtern an Belegen und Beweisen dafür, dass die Preisbindung eine geeignete Maßnahme ist, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Auch die Bundesregierung und die Wettbewerbszentrale hätten in der mündlichen Verhandlung nicht erklären können, wie das deutsche System funktioniere und warum es die Preisbindung rechtfertige. „Hier scheinen die Fakten nicht ordentlich zusammengetragen worden zu sein“, so Douglas. Richtig sei die Feststellung, dass  Versandapotheken nur ein eingeschränktes Leistungsangebot anbieten (Randziffer 24 des Urteils). Doch Douglas fragt sich: Wie war die Schlussfolgerung möglich, dass diese Versender, die schon Rosinen picken, nun auch noch geschützt werden, indem ihnen nun Sonderrechte eingeräumt werden? Der Anwalt räumt ein: Eine Rechtfertigung, die vor Gericht gehalten hätte, wäre schwer gewesen – aber sicher nicht unmöglich.

11:50

Verband der Apothekenkooperationen

„Nicht hinnehmbar“

Der Vorsitzende des Verbands der Apothekenkooperationen BVDAK, Dr. Stefan Hartmann kommentiert das EuGH-Urteil wie folgt: „Die entstehende Ungleichbehandlung im Vergleich zu den EU-ausländischen Versendern ist nicht hinnehmbar. Es liegt nun am Gesetzgeber, den derzeit bestehenden finanziellen Rahmen für die Apotheken aufrechtzuerhalten. Nur so können auch die stationären Apotheken weiterhin die zahlreichen ungewünschten Mehrwerte liefern und die flächendeckende Versorgung gewährleisten.“ Die Forderung nach einem Versandhandelsverbot hält Hartmann für wenig aussichtsreich, er schlägt strengere (GDP-)Anforderungen an die Versender vor.

11:44

Apotheker entsetzt

ABDA fordert Politik zum Handeln auf

Die ABDA ist entsetzt über das EuGH-Urteil: „Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Jetzt ist die deutsche Politik gefordert!", so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Eine denkbare Lösung wäre das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

11:41

DocMorris

Boni bis zu 12 Euro pro Rezept

DocMorris-CEO Olaf Heinrich erklärt soeben: Noch heute will DocMorris wieder Boni anbieten. Die Webseite wird gerade für die neuen Angebote gerüstet. Mindestens zwei Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel sollen Patienten bei Rezepteinreichung erhalten, maximal zwölf Euro pro Rezept.

11:30

Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller

Schlag gegen gerechte Arzneimittelversorgung

Zum heute vom Europäischen Gerichtshof verkündeten Urteil zur Preisbindung für ausländische Versandapotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erklärt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH): „Das Urteil ist ein Schlag gegen die gerechte Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland.“ Die Arzneimittelpreisverordnung habe seit ihrem Inkrafttreten die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewährleistet, so Kortland weiter. „Arzneimittel sind Waren der besonderen Art und keine Konsumgüter. Gesundheit darf sich nicht danach richten, ob Patienten auf dem Land oder in der Stadt leben, denn Krankheit tut dies auch nicht. Rosinenpickerei gefährdet die nachhaltige Patientenversorgung.“ Das Urteil müsse nun sorgfältig geprüft werden. „Von Schnellschüssen und kurzfristig ausgerichtetem Aktionismus, auf welcher Ebene auch immer, ist dringend abzuraten“, mahnt Kortland.

11:24

Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP)

Wohlstandsgewinne für Verbraucher

„Der EAMSP hat immer eine klare Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof zum Thema Bonus angestrebt. Daher freuen wir uns, dass die Richter heute im Sinne der Patienten geurteilt haben“, sagt Olaf Heinrich, Präsident des Europäischen Versandapothekenverbands. „Mit Boni für rezeptpflichtige Medikamente werden Kaufkraft und Wohlstandsgewinne an die Verbraucher weitergegeben, ohne die gesetzliche Krankenversicherung zu belasten“.   

11:11

Michael HenNRich

Rx-Arzneimittel dürfen nicht verramscht werden!

autor

„Auf dem Apothekertag sind viele freundliche Worte in Richtung Apotheken gefallen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Fraktionen ihr wahres Gesicht zeigen und sich hinter die inhabergeführte Apotheke vor Ort stellen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht verramscht werden, die Apotheke ist kein Ort für Boni und Rabatte. Als erstes Signal müssen wir daher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten. Das löst auch nur einen Teil des Problems, das durch dieses Urteil aufgeworfen wird. Aber es wäre wichtig, sich jetzt hinter die Apotheker zu stellen."

10:56

BundesgesundheitsMinisterum

BMG prüft Konsequenzen

Die Gewährleistung einer flächendeckenden, wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken hat für die Bundesregierung weiterhin Priorität. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft das Urteil und die Urteilsbegründung auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Der Europäische Gerichtshof hat heute festgestellt, dass eine Regelung des deutschen Arzneimittelpreisrechts nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Diese Regelung sieht vor, dass sich Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland an den einheitlichen Apothekenabgabepreis halten müssen, wenn sie Patientinnen und Patienten in Deutschland mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beliefern. Der Europäische Gerichtshof stuft dies in seinem Urteil als eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ein. Die deutsche Regelung zum einheitlichen Apothekenabgabepreis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist damit auf Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland nicht mehr anwendbar.

11:04

Wettbewerbszentrale

Preisbindung ganz abschaffen oder Rx-Versandhandel verbieten

„Eine lange diskutierte Frage ist damit abschließend vom EuGH geklärt worden“, so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung der Entscheidung. „Die Entscheidung wird massive Auswirkungen auf den Apothekenmarkt haben. Denn: Die Apotheken in Deutschland müssen sich an die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten, während ausländische Apotheken Kunden in Deutschland Rabatte gewähren dürfen. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der hiesigen Apotheken – also zu einer Inländerdiskriminierung.“ Der Gesetzgeber müsse sich nun überlegen, wie gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Apotheken erreicht werden können. Dazu seien zwei Möglichkeiten denkbar: Entweder man schaffe die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel komplett ab oder aber man verbiete den Versandhandel für diese Arzneimittel. Ein solches Verbot sei vom EuGH seinerzeit bereits als europarechtskonform bewertet worden, so Münker weiter.


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13 Kommentare

Preisbindung / EuGH-Urteil

von Florian Josef Hoffmann am 25.10.2016 um 21:13 Uhr

Meinen Beitrag auf The European
"Im Interesse des Verbrauchers vernichtet"
finden Sie hier:

http://www.theeuropean.de/florian-josef-hoffmann/11439-angriff-auf-die-apotheken

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Hessen hat Besseres verdient

von Tilmann Schöll am 20.10.2016 um 9:55 Uhr

Da wird von wildgewordenen Juristen mit völlig unzureichender Folgenabschätzung und vor allem rein ökonomischer Betrachtung die deutsche Gesundheitspolitik auf den Kopf gestellt und alles was den Hessen einfällt ist, die ungläubig und verstört zuschauenden Kollegen mit gezogenem Knüppel zu bedrohen. Armes Hessen - bin froh, dass ich zu Baden-Württemberg gehöre. Für mich ist das Urteil so schwach begründet - vor allem nach den Ausführungen von Herrn Tisch zum polnischen Generalanwalt - dass ich mir hier nur ein gekauftes Urteil vorstellen kann!

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EuGH

von Harald Schweim am 19.10.2016 um 21:27 Uhr

Seit rd. 10 Jahren kämpfe ich gegen die Freigabe des Versandhandels, weil ich mich um sichere Arzneimittel und die Arzneimittelsicherheit sorge. Ich habe Ulla Schmidts - Gerd Glaeske inspiriertes - Öffnen des Versandhandels immer für falsch gehalten. Schon früh habe ich gefordert, ihn wieder, zumindest den RX -Handel, zu untersagen. Zuletzt in meinem Meinungsbeitrag "Mord an der öffentlichen Apotheke?" in der DAZ 27 vom 07.07.16 habe ich eindringlich vor der "Appeasement-Politik" in dieser Angelegenheit gewarnt. Noch nie habe ich so ungerne Recht behalten, wie in diesem Fall. Und jetzt? Friedemann Schmidt: "Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! .... Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Versandhandels mit
rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland." Diese Unterstützung hätte ich mir als vehementen Kampf für die inhabergeführte Präsenzapotheke der ABDA vor 10 Jahren gewünscht, als ich gleiches forderte. Jetzt, so fürchte ich, ist es eher an der Zeit die schwarzen Beerdigungsschuhe zu putzen.

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EUGH-Urteil

von P.Seidel am 19.10.2016 um 18:32 Uhr

Warum wundern sich eigentlich die Politiker so, wenn sich die Bevölkerung von der Europa-Idee so abwendet. Dieses Urteil zeigt mal wieder das Europa-Rechtssprechung nur den Grosskonzernen alles in DEN RACHEN schiebt und diese DRECKSÄCKE dann auch noch keine Steuern bezahlen!!!! Aber wir sollen immer weiter schön brav Steuern zahlen und gut bezahlte Arbeitsplätze erhalten!

Und die Menschen, die immer alles billig billig haben wollen, sollten langsam mal aufwachen und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Jeder will einen gut bezahlten Job haben, aber seinem Gegenüber gönnt man nichts mehr. Sie fördern dadurch nur die Marktkonzentration und die Abschaffung gut bezahlter Arbeitsplätzen! Am Ende bedeutet dies die Reichen 1% werden immer reicher und der große Rest geht leer aus!!! GAME OVER!!

Eine Gesellschaft aus Egoisten funktioniert nunmal nicht!!!

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AW: EUGH-Urteil

von Bernd Jas am 20.10.2016 um 16:40 Uhr

Ein LIKE für diesen Kommentar.

Würde dieses Urteil nicht nur ein paar Tausend Apotheker und einige derer Angestellten treffen, würde nun wieder ein Ruck durch Deutschland gehen.....bedauerlicher Weise ein Rechts-Ruck.

Man sollte meinen die EU arbeitet mit Nachdruck daran.

Kam von der ...

von gabriela aures am 19.10.2016 um 17:50 Uhr

...SPD schon ein praktikabler und realistischer Gedanke ?
Nein ...

Wird auf der "Nicht-wählbare-Parteien-Liste" eingetragen...

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Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten

von Barbara Buschow am 19.10.2016 um 17:25 Uhr

Liebe ABDA, liebe Kolleginnen und Kollegen auch wenn der heutige Tag für uns alle als "schwarzer Mittwoch" erscheint, wird sich morgen doch die Erde weiterdrehen. Jetzt ist es an der Zeit unsere Mitgliedsbeiträge sinnvoll einzusetzen. DoMo startet eine Fernsehkampangne - das können wir doch auch.
Ich bin es wirklich leid von der Öffentlichkeit ständig als "geldgeiler Minderleister" aus dem letzten Jahrhundert dargestellt zu werden! Wir sind doch viel mehr als die ständig kolportierten "Schubladenzieher" und das muss endlich einmal unmissverständlich kommuniziert werden . (Herr Hoecker ist da wirklich nicht hilfreich ...)
Jetzt einzig und allein nach dem Gesetzgeber zu rufen, er möge uns doch bitte weiter schützen ist einfach zu wenig.
Wir müssen begründen WARUM wir es wert sind mit gesetzgeberischen Maßnahmen das heutige Urteil abzufangen. Sonst werden wir am Ende auch den Rückhalt unserer Kunden vor Ort verlieren, denn die bekommen zur Zeit von den Medien nur suggeriert, es werde endlich alles billiger für sie.


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EUGH und Krankenkassen

von schneider am 19.10.2016 um 14:46 Uhr

Nach der Lesart der letzten Jahre, die als Begründung für den Umbau der Arzneimittelpreisverordnung diente, gehören die Rabatte, die früher den Apotheken und Großhändlern für RX gewährt wurden, den Krankenkassen. Demnach müssten die KK mit jeder DOC-Morris-Abrechnung eine Rechnung an ihre Versicherten über die Höhe der erhaltenen Boni schicken oder die DOC-Morris-Rechnung pauschal um 2 bis 12 Euro pro Packung kürzen. Besser und längst fällig wäre natürlich ein Versandverbot für RX, natürlich auch für deutsche Apotheken.

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EU oder Deutschland?

von T. La Roche am 19.10.2016 um 13:58 Uhr

Wer ist Herr im eigenen Haus?
Entscheidet nun doch die EU über unsere Gesundheitspolitik, obwohl das in den Verträgen anders vereinbart ist?
Opfern wir ausländischen Kapitalgesellschaften unsere Gestaltungshoheit?
Wo endet das? Dürfen wir Diagnosen übers Internet verbieten? Auch hier wurde schon gedroht, dass das nicht zu stoppen ist, da ausländische Versandapotheken nicht daran gebunden sind.
Zählen deutsche Gerichtsurteile gar nichts? Muss DocMorris die verhängten Strafen nun auch nicht bezahlen weil die Deutschen Gerichte nicht wußten, was sie tun?

Ich denke, dass die EU Gefallen daran finden könnte, den Deutschen bei jeder weiteren Gelegenheit erneut in die Eier zu treten. Daher wäre es gut, hier schnell einen klaren Schlussstrich zu ziehen und den RX-Versand wie in fast allen anderen Ländern der EU zu verbieten.

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Studium

von SeDi am 19.10.2016 um 13:43 Uhr

...wer tut sich denn bitte noch ein fachlich schweres Pharmaziestudium an, wenn es nur noch darum geht seine ganze Zeit darauf zu verwenden, Medikamente möglichst günstig einzukaufen, den Patienten dann aber möglichst "kosteneffizient" abzufertigen....Aldi lässt grüßen.

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Ein schlechter Witz!

von Bernd Müller am 19.10.2016 um 11:51 Uhr

Die Urteilsbegründung ist leider ein mehr als schlechter Witz.
Wie kann es sein, dass Richter, die offensichtlich überhaupt keine Ahnung von Apotheken und Arzneimittelversorgung haben, ein so weitreichendes Urteil fällen können?

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Die ABDA

von Michael Müller am 19.10.2016 um 11:40 Uhr

So, es wurde also kein Plan B benötigt. Jetzt sieht man, mit welcher arroganten Überheblichkeit die ABDA in ihrem Elfenbeinturm überhaupt keine Erdung mehr besitzt. Schon die Aktivitäten von DocM (Ausweitung der Werbepräsenz siehe Chroniker) als auch der Börsengang der Shop Apotheke sollten ein klares Signal gewesen sein.
Herr Schmidt, bitte ziehen sie die Konsequenzen daraus und treten Sie zur Wiederwahl nicht mehr an!

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DAT Beschluss

von Veit Eck am 19.10.2016 um 11:30 Uhr

Das hat der DAT 2016 vor wenigen Tagen beschlossen:

Sollte der Europäische Gerichtshof die deutschen Preisvorgaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Hindernis für den grenzüberschreitenden Versand dieser Arzneimitteln beurteilen, fordert die Hauptversammlung die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, dieses bewährte System nicht von vornherein zugunsten einiger weniger Wirtschaftsteilnehmer aufzugeben, sondern insbesondere Möglichkeiten zu erwägen, es dem europarechtlichen Maßstab zu entziehen, um autonom gestalten zu können.

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