Folge des EuGH-Urteils

Verband berät über Sonder-Apothekertag

Stuttgart - 01.11.2016, 09:40 Uhr

Der Deutsche Apothekertag ist gerade vorbei. Nun steht zur Diskussion, einen Sonder-Apothekertag einzuberufen. (Foto: Schelbert)

Der Deutsche Apothekertag ist gerade vorbei. Nun steht zur Diskussion, einen Sonder-Apothekertag einzuberufen. (Foto: Schelbert)


Ein Apotheker aus Witten will bei der nächsten Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe einen Antrag stellen, noch in diesem Jahr außerhalb der Reihe einen Deutschen Apothekertag zu veranstalten. Er will eine basisdemokratische Diskussion starten.

Wie der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) gegenüber DAZ.online bestätigte, soll bei der Mitgliederversammlung am kommenden Samstag der Antrag des Apothekers Heiko Gottsch von der Brunnen-Apotheke in Witten behandelt werden: Er sieht vor, anlässlich des EuGH-Urteils zu Rx-Boni einen Apothekertag einzuberufen. „Angesichts der bisher größten Herausforderung, die unser Berufsstand in seiner Geschichte zu bewältigen hat und die außerordentliche Maßnahmen rechtfertigt, fordert die Mitgliederversammlung den Verband auf, sich beim Geschäftsführenden ABDA-Vorstand dafür einzusetzen, einen eintägigen außerordentlichen Deutschen Apothekertag noch in diesem Jahr durchzuführen“, heißt es in dem Antrag.

„Der Antrag ist zur Behandlung in der Mitgliederversammlung vorgesehen“, erklärt AVWL-Geschäftsführer Sebastian Schwintek. Das Urteil sei ohnehin schon auf die Tagesordnung gesetzt worden. „Wir wollen über das EuGH-Urteil informieren und über die gemeinsame Marschrichtung diskutieren“, sagt Schwintek. Dabei wird wohl auf der Mitgliederversammlung diskutiert werden, worauf der Antrag genau abzielen soll. „Ich weiß nicht, ob es nur darum geht, das Know-How der Basis auf diese Weise der ABDA zur Verfügung zu stellen – oder ob es darüber hinaus dahin geht, der Bundesorganisation den Weg vorzugeben“, erklärt der AVWL-Geschäftsführer.

Weniger Förmichkeit, mehr Basisdemokratie

Auf Nachfrage erklärt Gottsch, der Apothekertag solle anders als sonst keine förmliche Hauptversammlung sein, sondern dem Austausch unter Apothekern dienen. „Ein offizieller Apothekertag läuft nur über Delegierte“, erklärt er. „Mir schwebt eher eine basisdemokratische Beteiligung vor.“

Der Apotheker fürchtet erhebliche direkte Auswirkungen des EuGH-Urteils auf seine Offizin. „Ich habe Sorge um meine Existenz“, sagt Gottsch – wie auch um seine Angestellten. Er denke, dass nun eine Öffentlichkeit hergestellt werden muss, da zu lange darauf vertraut worden sei, dass das Verfahren im Sinne der Apotheker wie auch Verbraucher ausginge. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der einzige bin, der sich Sorgen macht“, betont er.

Er selber sei weder Politiker oder einer Partei zugehörig noch in einer Verbands- oder Kammerposition. „Ich habe den Antrag allein und ohne Absprache mit irgendwem eingebracht“, erklärt Gottsch. Er sei sich zwar noch unsicher, ob eine öffentliche Diskussion über Alternativen sinnvoll ist „bevor über Plan A der Daumen gehoben oder gesenkt ist“, wie er sagt – dabei meint er das Rx-Versandhandelsverbot. „Das muss kommen“, ist Gottsch überzeugt. Gleichzeitig müssten Alternativen schon jetzt diskutiert werden.

Sollte die Mitgliederversammlung des AVWL den Antrag tatsächlich befürworten, könnte der Plan innerhalb der ABDA diskutiert werden. Doch gleichzeitig wird die Zeit knapp, sollte tatsächlich noch dieses Jahr eine Sonder-Veranstaltung einberufen werden. Bindende Beschlüsse könnten auf dieser ohnehin nicht gefasst werden, wenn sie nicht gleichzeitig auch eine Hauptversammlung darstellt.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Apotheker in einer Notsituation einen „Sonder“-Apothekertag veranstalten. Im Jahr 2003 gab es schon einmal einen außerordentlichen Apothekertag. Anlass war seinerzeit das Beitragssatzsicherungsgesetz, mit dem Apotheken, Pharmagroßhändler und Hersteller zu Zwangrabatten zugunsten der damals sehr klammen Krankenkassen herangezogen wurden.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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