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Resolution des Verbands freier Berufe in NRW
EuGH stellt Freiberuflichkeit in Frage
Die Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen stellt sich geschlossen hinter die Forderung der Apotheker, den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln zu verbieten. Am heutigen Donnerstag beschloss die Mitgliederversammlung ihres Landesverbandes eine entsprechende Resolution.
Der Verband Freier Berufe im Land Nordrhein-Westfalen e. V. (VFB NW) hat sich gut drei Wochen nach dem EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen im grenzüberschreitenden Versandhandel hinter die Apotheker gestellt. Die Mitgliederversammlung beschloss am 10. November folgende Resolution:
„Die Mitglieder des VFB NW unterstützen die Apotheker in ihrer Forderung, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu verbieten. Denn das aktuelle EuGH-Urteil gefährdet nicht nur die Existenz vieler Apotheken in Nordrhein-Westfalen sowie die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch ortsansässige Präsenzapotheken, sondern stellt mittelbar auch das Modell der Freiberuflichkeit in Deutschland grundsätzlich in Frage. Nur diese ordnungspolitische Maßnahme lässt sich so schnell umsetzen, dass die durch das EuGH-Urteil unabsehbaren negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung in unserem Land rechtzeitig und schnell verhindert werden können. Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist europarechtlich zulässig und gilt bereits in 21 von 28 EU-Mitgliedsstaaten. Ein solches Verbot dient der nachhaltigen Sicherstellung der frei- und heilberuflichen flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
Landesparlament und -regierung werden aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzusetzen, damit die frei- und heilberufliche flächendeckende Arzneimittelversorgung auch weiter mit unverzichtbaren Gemeinwohlaufgaben für die Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land sichergestellt werden kann.“
Marktwirtschaftliche Mechanismen passen nicht
In der weiteren Begründung verweist der Verband darauf, dass die Preisbindung für Arzneimittel ein probates Mittel sei, um die flächendeckende Versorgung über Präsenzapotheken sicherzustellen. Dies habe der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes bereits in seinem Beschluss vom 22. August 2012 festgestellt.
Die im Urteil aus Luxemburg aufgeführten Argumente gegen die grenzüberschreitende Arzneimittelpreisbindung seien rein ökonomisch motivierte Gründe. Die Finanzierung von sogenannten öffentlichen Gütern, wie eben auch die Arzneimittelversorgung, müsse jedoch vom Staat „paternalistisch“ geregelt werden. Dies sei zum Beispiel auch der Fall bei Polizei, Feuerwehr, dem Bildungswesen und den freiberuflichen Tätigkeiten. Diese Bereiche, die ein ökonomistisches Marktsystem nicht bereitstelle, die aber eine Gesellschaft zum Funktionieren brauche, müssten über andere Wege finanziert werden als wettbewerbliche, ökonomistische und marktwirtschaftliche Mechanismen, so der VFB NW. Nämlich durch Steuern oder bei den freiberuflichen Tätigkeiten über Gebührenordnungen.
Der VFB NW vertritt als Dachorganisation 37 Kammern und Verbände der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (NRW), darunter Apotheker, Ärzte, Fahrlehrer, Grafik-Designer, Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Restauratoren, Steuerberater, Tierärzte, Tonkünstler, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte.
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