Baden-Württemberg

Resolution gegen den Rx-Versandhandel

Stuttgart - 18.11.2016, 09:35 Uhr

Einstimmig beschloss die Vertreterversammlung der
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg eine Resolution, mit der sie fordert,
den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. (Foto: S. Moebius, LAK Baden-Württemberg)

Einstimmig beschloss die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg eine Resolution, mit der sie fordert, den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. (Foto: S. Moebius, LAK Baden-Württemberg)


Mit einem klaren Nein zum Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wenden sich die baden-württembergischen Apothekerinnen und Apotheker gegen die befürchteten Auswirkungen des EuGH-Urteils. Die Vertreterversammlung am 16. November in Stuttgart beschloss einstimmig eine Resolution, mit der sie ein Verbot des Rx-Versandhandels fordert.

Das EuGH-Urteil und seine Auswirkungen standen im Mittelpunkt der politischen Diskussionen auf der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Kammerpräsident Dr. Günther Hanke appellierte an alle, jetzt Geschlossenheit zu zeigen. „Der Bundesgesundheitsminister und der Bundesrat stehen erfreulicherweise auf der Seite der Apotheker“, so Hanke, „ebenso viele Gesundheitspolitiker der CDU“. Auch die Linke und die FDP bekennen sich zum heutigen Apothekensystem. Widerstand komme teilweise von den Grünen, und: „Das Problem ist die SPD mit Karl Lauterbach“, brachte es Hanke auf den Punkt. 

Um ein Zeichen nach außen zu setzen, beschloss die Vertreterversammlung einstimmig eine Resolution, mit der sie die Politik auffordert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. In der Resolution heben die baden-württembergischen Apothekerinnen und Apotheker hervor, dass die Arzneimittelpreisverordnung ein essenzielles Instrument ist zum Erhalt der bewährten Versorgungsstrukturen. Einen Preiswettbewerb mit ausländischen Versandapotheken könnten die Apotheken vor Ort nicht bestehen. Daher befürchten sie eine massive Verschlechterung der Versorgungsqualität. Hier der Wortlaut der Resolution: 

Arzneimittelpreisverordnung erhalten – Rx-Versand verbieten

Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist entsetzt über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016. Demnach sind ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden, nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Das Urteil stellt die bislang bewährte und zuverlässige Arzneimittelversorgung, 24 Stunden am Tag, infrage. Es steht für eine Politik, die sich nur von rein ökonomischen Zielen leiten lässt und dabei die Versorgungsqualität aus den Augen verliert.

Die vom Gesetzgeber erlassene Arzneimittelpreisverordnung hat das vorrangige Ziel, dass alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel in allen Apotheken zum gleichen Preis erhältlich sind. Kranke Menschen sollen in ihrer Notlage keine Preise vergleichen müssen oder übervorteilt werden. Zudem ist dadurch gewährleistet, dass sich Apotheken keinen ruinösen Preiswettbewerb liefern, sondern den Wettbewerb untereinander in Form von Beratungsqualität austragen.

Arzneimittel sind Güter besonderer Art. Der Patient, der Medikamente benötigt, befindet sich häufig in einer Notlage und kann deshalb keine klassische Konsumentenentscheidung treffen. Der Apotheker als Heilberufler ist ethischen Ansprüchen und einer Berufsordnung unterworfen. Für ihn steht das Wohl des Patienten im Vordergrund, nicht die Profitmaximierung. Dieses System muss erhalten bleiben. Apotheken übernehmen mit dem Notdienst und der Rezepturherstellung Gemeinwohlpflichten, die ausländischen Versandapotheken hingegen nicht. In einem Preiswettbewerb können die Apotheken vor Ort nicht bestehen. Wir befürchten eine massive Verschlechterung der flächendeckenden Versorgungsqualität.

Versandapotheken können die persönliche Beratungsqualität in einer örtlichen Apotheke nicht erbringen. Sowohl der Gesetzgeber als auch die deutschen Gerichte wissen, dass die Arzneimittelpreisverordnung ein essenzielles Instrument zum Erhalt der bewährten Versorgungsstrukturen ist. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein Schlag ins Gesicht des deutschen Gesetzgebers und der deutschen Gerichte.

Um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Arzneimittelsicherheit auf dem derzeit hohen Niveau zu erhalten und um das auf Solidarität basierende deutsche Gesundheitswesen nicht auszuhöhlen, fordert die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ein Verbot des Versandes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Wir rufen die baden-württembergische Landesregierung sowie alle baden-württembergischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf, entsprechende politische Initiativen zu unterstützen.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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