Arzneimittelpreisverordnung erhalten – Rx-Versand verbieten
Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist entsetzt über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016. Demnach sind ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden, nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Das Urteil stellt die bislang bewährte und zuverlässige Arzneimittelversorgung, 24 Stunden am Tag, infrage. Es steht für eine Politik, die sich nur von rein ökonomischen Zielen leiten lässt und dabei die Versorgungsqualität aus den Augen verliert.
Die vom Gesetzgeber erlassene Arzneimittelpreisverordnung hat das vorrangige Ziel, dass alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel in allen Apotheken zum gleichen Preis erhältlich sind. Kranke Menschen sollen in ihrer Notlage keine Preise vergleichen müssen oder übervorteilt werden. Zudem ist dadurch gewährleistet, dass sich Apotheken keinen ruinösen Preiswettbewerb liefern, sondern den Wettbewerb untereinander in Form von Beratungsqualität austragen.
Arzneimittel sind Güter besonderer Art. Der Patient, der Medikamente benötigt, befindet sich häufig in einer Notlage und kann deshalb keine klassische Konsumentenentscheidung treffen. Der Apotheker als Heilberufler ist ethischen Ansprüchen und einer Berufsordnung unterworfen. Für ihn steht das Wohl des Patienten im Vordergrund, nicht die Profitmaximierung. Dieses System muss erhalten bleiben. Apotheken übernehmen mit dem Notdienst und der Rezepturherstellung Gemeinwohlpflichten, die ausländischen Versandapotheken hingegen nicht. In einem Preiswettbewerb können die Apotheken vor Ort nicht bestehen. Wir befürchten eine massive Verschlechterung der flächendeckenden Versorgungsqualität.
Versandapotheken können die persönliche Beratungsqualität in einer örtlichen Apotheke nicht erbringen. Sowohl der Gesetzgeber als auch die deutschen Gerichte wissen, dass die Arzneimittelpreisverordnung ein essenzielles Instrument zum Erhalt der bewährten Versorgungsstrukturen ist. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein Schlag ins Gesicht des deutschen Gesetzgebers und der deutschen Gerichte.
Um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die
Arzneimittelsicherheit auf dem derzeit hohen Niveau zu erhalten und um das auf
Solidarität basierende deutsche Gesundheitswesen nicht auszuhöhlen, fordert die
Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ein Verbot des
Versandes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Wir rufen die
baden-württembergische Landesregierung sowie alle baden-württembergischen
Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf, entsprechende politische Initiativen
zu unterstützen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.