Rx-Versandhandelsverbot

Ärzte-Chef Montgomery unterstützt Apotheker

Berlin - 21.11.2016, 11:45 Uhr

Unterstützung für die Apotheker vom Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery. (Foto: dpa)

Unterstützung für die Apotheker vom Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery. (Foto: dpa)


Bei ihrem Vorhaben, nach dem EuGH-Urteil möglichst viele politische Unterstützer im Gesundheitswesen zu finden, hat die ABDA weiterhin Erfolg. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellt sich öffentlich vor die Apotheker und fordert ein Verbot des Rx-Versandhandels.

Die ABDA hatte ihren Mitgliedsorganisationen nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung mitgeteilt, dass man die Nähe zu anderen Heilberuflern und den Vertretern freier Berufe suchen wolle, um auf die Folgewirkungen des EuGH-Urteils aufmerksam zu machen. Aus Sicht der ABDA kann das Urteil weitreichendere Auswirkungen haben: So könnten nun andere Preisbindungen, wie etwa im Buchhandel infrage gestellt werden. Außerdem ist aus Sicht der Apotheker auch das im Gesundheitswesen geltende Prinzip „gleicher Preis für gleiche Leistung“ grundsätzlich in Gefahr. Mehrere Berufsverbände aus mehreren Bundesländern hatten den Pharmazeuten in den vergangenen zwei Wochen daraufhin schon ihre Unterstützung zugesagt.

Nun hat sich ein weiterer prominenter Standesvertreter der Ärzte vor die Apotheker gestellt. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, warnt vor „negativen Konsequenzen“ für das deutsche Gesundheitswesen nach dem EuGH-Urteil. In einer Pressemitteilung der BÄK erklärt Montgomery: „Ich sehe das Urteil mit großer Sorge. Es gehört zum Gestaltungsbereich der EU-Mitgliedstaaten, ihr Gesundheitswesen selbst zu regeln. Der EuGH greift jetzt in diesen Gestaltungsbereich ein, indem er  die Arzneimittelpreisbindung kippen will.“

„Apothekenwesen zeichnet sich durch persönliche Beratung aus"

Montgomery zufolge mögen ausländische Anbieter von dem Urteil profitieren. Allerdings: „Es geht aber zulasten des freiberuflich ausgestalteten Apothekenwesens in Deutschland, das sich unter anderem durch persönliche Beratung vor Ort und ein Vollsortiment an Arzneimitteln auszeichnet. Gemeinwohlorientierung, hohe berufliche Qualifikation sowie persönliche und eigenverantwortliche Arbeit sind Kennzeichen der freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten, Apothekern und Zahnärzten. Sie bilden das Fundament der hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland und dürfen nicht infrage gestellt werden.“

Dem Vernehmen nach hat in der vergangenen Woche ein Spitzengespräch zwischen ABDA und Bundesärztekammer stattgefunden. Offenbar waren sich beide Seiten schnell einig was die Einordnung des EuGH-Urteils betrifft. Denn in der Mitteilung warnt Montgomery ebenso wie die ABDA davor, dass durch ein europäisches Gerichtsurteil wichtige Grundprinzipien des deutschen Gesundheitswesens infrage gestellt werden. Die einheitliche Vergütung von Leistungen sei „ein zentrales Merkmal der Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, das man nicht en passant aushebeln dürfe, wird Montgomery zitiert.

Der BÄK-Präsident fordert den Gesetzgeber auf, das „Heft des Handelns“ in der Hand zu behalten. „Da geht es um etwas Prinzipielles. Der Gesetzgeber darf sich hier nicht den Schneid abkaufen lassen. Deshalb ist es nur konsequent, wenn das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen Gesetzentwurf plant, mit dem der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten und die Situation wieder geheilt werden kann."


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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