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Apotheker in Schleswig-Holstein
„Kombipräparat“ gegen EuGH-Urteil
Die schleswig-holsteinischen Apotheker stellten am Mittwoch ihr Kampagnenmotiv und einen Plan für gesetzliche Maßnahmen nach dem EuGH-Urteil vor. Für Dr. Peter Froese ist dazu ein „Kombipräparat“ nötig.
Mit dem niederdeutschen Motto „Ick bün all dor!“ wollen die Apotheker in Schleswig-Holstein verdeutlichen, dass die Vor-Ort-Apotheken im Land flächendeckend präsent sind, erklärte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein. Der Versand löse ein Problem, das nicht da sei. Apothekerkammer und Apothekerverband Schleswig-Holstein präsentierten ihr Kampagnenmotiv auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch in Kiel. Das Motto und das Bild greifen die Fabel vom Hasen und vom Igel auf. Auf einer gezeichneten schleswig-holsteinischen Landkarte symbolisieren mehrere Igel die Apotheken vor Ort, die gemäß der Fabel immer schon da sind, bevor der Hase das Ziel erreicht. Der abgehetzt wirkende Hase trägt auf diesem Bild eine Tasche mit der Aufschrift „Versand“.
Drohender Fremdbesitz
Dr. Thomas Friedrich erläuterte ein „Negativszenario“ als Folge des EuGH-Urteils. Dabei würde als Reaktion auf die Inländerdiskriminierung der Preiswettbewerb für deutsche Apotheken zugelassen. Letztlich würden gleiche Wettbewerbsbedingungen sogar bedeuten, dass auch das Fremdbesitzverbot falle. Doch um die Versorgungssicherheit für die Patienten zu erhalten, müsse das bestehende System mit freiberuflich geführten Vor-Ort-Apotheken und Gemeinwohlpflichten erhalten bleiben, erklärte Friedrich. Sogar der EuGH habe festgestellt, dass traditionelle Apotheken die Patienten besser versorgen könnten und Versandapotheken diese Versorgung nicht angemessen ersetzen könnten. Friedrich folgerte: „Versand ist eine Arzneimittelversorgung zweiter Klasse.“ Dies könne nicht das Angebot für die Versorgung ländlicher Regionen sein.
SPD-Politiker im Gespräch
Daraufhin fragte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Bernd Heinemann, der auch Vizepräsident des Landtags ist, nach dem Angebot der Apotheker für ländliche Räume. Froese verwies dazu auf Filialapotheken, Rezeptsammelstellen, notfalls Zweigapotheken, sowie das Hausapothekenmodell, das in Schottland erfolgreich sei. Die Patienten würden sich dort freiwillig einschreiben und an die Apotheke binden, woraus besondere Pflichten für diese Apotheke entstünden. Dr. Kai Christiansen, stellvertretender Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, betonte, dass sich seine beiden dörflichen Apotheken nur durch die Versorgung des Umlandes rentieren. Die Patienten und die Apotheke vor Ort seien gegenseitig aufeinander angewiesen. Heinemann zeigte Verständnis für die Position der Apotheker und würdigte die bisherige Versorgung in ländlichen Regionen. Nach seiner Einschätzung sollte eine Neuregelung an der Beratung bei der Arzneimittelabgabe anknüpfen. Außerdem müsse der Botendienst eindeutig vom Versand abgegrenzt werden.
Fahrplan für die Gesetzgebung
Froese folgerte, nach dem Urteil sei ein „Kombipräparat“ nötig. Als erster gesetzgeberischer Schritt müsse die Auszahlung von Boni an Versicherte im Sozial- und Arzneimittelrecht verboten werden. Denn diese Boni würden den Zahlern der Arzneimittel zustehen, also der Solidargemeinschaft der GKV oder der Versichertengemeinschaft der PKV. Als zweiter Schritt müssten die Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Arzneimittel neu definiert werden – mit dem Ergebnis der Beschränkung des Versandes auf OTC-Arzneimittel. Begleitend dazu sollten die bereits bestehenden Versorgungsinstrumente neu justiert werden, damit die Abgrenzung zum Versand eindeutig sei, erklärte Froese.
3 Kommentare
Ick bin ick ... und der Hase fährt mit DHL vor ...
von Christian Timme am 01.12.2018 um 20:46 Uhr
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Botendienste als Lösung ??
von Alfons Neumann am 23.11.2016 um 22:06 Uhr
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Zukunftsfähig?
von Ulrich Ströh am 23.11.2016 um 21:09 Uhr
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