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Gegenäußerung zum Bundesrat
Regierung will AMVSG nicht verzögern
Die Bundesregierung hält nicht allzu viel von den Empfehlungen der Bundesländer zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz. Das Rx-Versandverbot will sie ebenso wenig in den Gesetzentwurf aufnehmen wie eine verpflichtende Mehrfachvergabe bei Generika- Rabattverträgen.
Am 14. Dezember findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die Anhörung zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) statt. Schon jetzt hat die Bundesregierung in einigen Punkten klargestellt, wo sie mit sich reden lässt – und wo nicht. In ihrer Gegenäußerung zu den Empfehlungen des Bundesrats begrüßt sie grundsätzlich, dass die Länder die allgemeinen Regelungsziele des Gesetzes unterstützen. Sie macht ihnen sogar einige Zusagen. Beispielsweise will die Regierung im Gesetzgebungsverfahren prüfen, wie geregelt werden kann, dass Beihilfeträger und private Krankenversicherungen keine höheren Preise für Arzneimittel mit Erstattungsbetrag tragen als gesetzliche Krankenkassen – auch wenn dieser Erstattungsbetrag nicht mehr öffentlich gelistet ist. Ebenso will sie prüfen, ob der Gesetzentwurf anzupassen ist, um sicherzustellen, dass auch die Träger der Beihilfe und private Krankenversicherungen von der Regelung zur 250 Millionen-Euro-Umsatzschwelle profitieren können.
Eine Absage erklärt die Bundesregierung der Forderung der Länder, eine Mehrfachvergabe bei Generikarabattverträgen zu regeln. Auch die ABDA spricht sich in ihrer Stellungnahme zum AMVSG für die verbindliche Mehrfachvergabe aus. Zur Begründung führt die Bundesregierung aus: „Ob eine Mehrfachvergabe von Rabattverträgen das geeignete Instrument zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung ist, ist jeweils im Einzelfall anhand der jeweiligen Marktlage von der Krankenkasse zu entscheiden. Lieferengpässe können zudem verschiedene Gründe haben, die nicht zwingend zur Entstehung von Versorgungsengpässen führen.“
Auch die Empfehlung der Bundesländer, ein Rx-Versandverbot ins AMVSG zu implementieren, lehnt die Regierung ab. Allerdings bewertet sie den Vorschlag explizit nicht inhaltlich. Sie verweist lediglich darauf, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung notifiziert werden müsste. Dies ergebe sich aus der EU-Richtlinie (EU) 2015/1535. Dadurch würde sich das laufende Gesetzgebungsverfahren zum AMVSG verzögern – und eine solche Verzögerung lehne die Bundesregierung ab.
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