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ABDA-Reaktion auf Rx-Versandverbot
„Alle politischen Kräfte müssen dieses Gesetz unterstützen“
Die ABDA begrüßt den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf zum Rx-Versandverbot. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wünscht sich, dass nun möglichst viele Politiker aufspringen und das Verbot unterstützen. Zu einzelnen Details des Vorhabens will sich die ABDA allerdings nicht äußern.
Trotz der heftigen Kritik an seinem Vorhaben hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am gestrigen Montag einen ersten Entwurf zum Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln präsentiert. In den Büros der Bundestagsabgeordneten und bei den großen Verbänden des Gesundheitswesens wird der Entwurf derzeit noch geprüft. Die ABDA reagierte am heutigen Dienstag mit einer kurzen Mitteilung.
Darin erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Es ist richtig, und es ist gut, dass Bundesminister Gröhe zügig einen Gesetzentwurf für ein Versandhandelsverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgelegt hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober, das ausländischen Versandhändlern ein Unterlaufen der Arzneimittelpreisbindung erlaubt, hat eine extreme Schieflage im Wettbewerb erzeugt. Ein umgehendes Versandhandelsverbot ist die konsequente Lösung, die es jetzt braucht, um wieder faire Wettbewerbsbedingungen für die Präsenz-Apotheken herzustellen und die Versorgung in der Fläche zu sichern. Man kann das Problem nicht auf die lange Bank schieben und zusehen, wie die Situation in der Arzneimittelversorgung kippt.“
In dem Entwurf wird unter anderem eine Neuregelung in der
Apothekenbetriebsordnung aufgegriffen, die sich um den Botendienst der Apotheken
dreht. Konkret soll es Apotheken in Zukunft ermöglicht werden, dass das
Apothekenpersonal Rx-Arzneimittel an Kunden ausliefert. Dabei geht es dem BMG offenbar einerseits darum, den Botendienst klar vom Versandhandel abzugrenzen. Andererseits legt das Ministerium in dem Entwurf erstmals konkrete Anforderungen an einen Botendienst der Apotheken vor. Unter anderem soll klar geregelt werden, dass nur Apothekenmitarbeiter in einem gewissen Umkreis der Apotheke ausliefern dürfen. Auf Nachfrage wollte ein ABDA-Sprecher diese Pläne nicht im Detail kommentieren. In der heutigen ABDA-Mitteilung erklärt Schmidt dazu kurz: „Dass der Gesetzentwurf die Patientenversorgung über den
Botendienst von Präsenz-Apotheken rechtlich konkretisiert, ist vernünftig.“
BMG will Apotheker nicht besser honorieren
In der Begründung des Entwurfes heißt es unter anderem, dass Rx-Boni nicht zum Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung passen würden. Auch das begrüßt die ABDA: „Ziel des Gesetzes ist es auch, das Sachleistungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schützen, das zum Grundkonsens der Gesundheitspolitik gehört“, erklärte Schmidt.
In einem anderen Teil der Begründung erläutert das BMG allerdings, dass es derzeit nicht den finanziellen Spielraum sehe, die Apotheker für etwaige pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren. Der Hintergrund ist offenbar, dass die SPD sich gegen das Versandverbot und für eine bessere Vergütung der Pharmazeuten für Dienstleistungen ausgesprochen hatte. Das BMG will diesen Plan mit Blick auf die GKV-Finanzen jedoch nicht umsetzen. Zu diesem Passus im Entwurf schweigt die ABDA allerdings. Auf Nachfrage sagte der ABDA-Sprecher, dass man sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über Detailfragen äußern wolle.
In der Mitteilung fordert Schmidt die Politik auf, dem Gesetz zuzustimmen: „Alle politischen Kräfte, denen am Erhalt einer guten Arzneimittelversorgung und an der Absicherung der Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems gelegen ist, müssen ein solches Gesetz unterstützen. Der Gesetzgeber hat hier die Chance zu zeigen, dass er seinen Gestaltungsspielraum in der Gesundheitspolitik konsequent zum Nutzen der Patienten ausschöpft.“
1 Kommentar
Antichambrieren statt Klartext für Botendienste
von Christian Timme am 14.12.2016 um 8:04 Uhr
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