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Klinikversorgende Apotheker
Lassen sich Rx-Boni aus dem EU-Ausland doch verbieten?
In seiner Stellungnahme zum
Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) trägt der Bundesverband klinik-
und heimversorgender Apotheker eine weitere Idee vor, wie man mit dem
EuGH-Urteil zur Preisbindung umgehen könnte. Dabei ist sein Ausgangspunkt, dass das
Geschäftsmodell der EU-Versandapotheken in Wirklichkeit gar nichts mit dem
freien Warenverkehr zu tun hat, sondern sich missbräuchlich auf ihn beruft.
Am 14. Dezember treffen sich alle im Arzneimittelwesen tätigen Fachverbände, um im Rahmen einer Fachanhörung mit den Gesundheitspolitikern der Bundestagsfraktionen über das sogenannte Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) zu sprechen. Das Gesetz enthält unter anderem eine Honorarerhöhung für die Apotheker in den Bereichen Rezepturen und BtM-Abgabe. Insbesondere sollen mit dem Vorhaben aber die Beschlüsse aus dem Pharmadialog umgesetzt werden. Es geht um brenzlige Themen wie eine Umsatzschwelle für neue Arzneimittel, die Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen oder ein Arzneimittel-Informationssystem für Arztpraxis-Softwaresysteme.
Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheken (BVKA) nutzt die Gelegenheit der Stellungnahme aber auch, um das Thema des EuGH-Urteils und seine Auswirkungen auf den Apothekenmarkt aufzugreifen. Er bringt einen Vorschlag ins Spiel, den sein Berater für Rechtsfragen, der Jurist Professor Hilko J. Meyer, bereits in der aktuellen Print-Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung aufgezeigt hatte.
Ein Geschäftsmodell zur Umgehung nationaler Vorschriften
Der Ansatzpunkt: Die EU-Versender berufen sich in missbräuchlicher Weise auf den freien Warenverkehr. Denn ihr Geschäftsmodell beruhe darauf, dass Arzneimittel nur von Deutschland in die Niederlande exportiert werden, um dann wieder importiert zu werden. Der einzige Grund hierfür sei, sie dadurch der deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel zu entziehen. Und mit solchen Konstrukten hat sich der EuGH bereits befasst – er sieht sie als Missbrauch der Warenverkehrsfreiheit: Der grenzüberschreitende Vertrieb falle nicht unter den Schutz dieser Grundfreiheit, wenn sich aus den objektiven Umständen ergebe, dass durch das Lieferkonstrukt lediglich gesetzliche Regelungen wie eine nationale Preisbindung umgangen werden sollen.
Der BVKA schlägt daher eine Änderung des Arzneimittelgesetzes vor. Demnach sollen Rx-Boni für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU grundsätzlich zugelassen werden. Die Preisbindung müsse aber weiterhin gelten, „wenn sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die betreffenden Arzneimittel allein zum Zwecke ihrer Wiedereinfuhr ausgeführt worden sind, um damit diese Vorschriften zu umgehen“. Der Verband argumentiert also, dass der freie Warenverkehr im Falle der EU-Versandapotheken „ausgenutzt“ wird, um die national gültige Preisbindung zu umgehen.
Der BVKA verweist in seiner Stellungnahme zu diesem Punkt auch auf den Buchhandel: Dort gilt die Buchpreisbindung auch für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Denn auch für die Buchpreisbindung gebe es eine Ausnahmeregelung, die sich auf diese Argumentation stützt.
2 Kommentare
Verbände
von Stefan Eckardt am 06.12.2016 um 19:24 Uhr
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Karusellgeschäft?
von Christian Giese am 06.12.2016 um 18:16 Uhr
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