DAZ-Tipp der Woche

Legal – das war einmal

Stuttgart - 05.01.2017, 12:05 Uhr

Psychoaktive Substanzen sorgen immer wieder für Horror-Trips. In Deutschland gilt jetzt ein Gesetz, das den Umgang mit ganzen Stoffgruppen verbietet. (Foto: Tabthipwatthana / Fotolia)

Psychoaktive Substanzen sorgen immer wieder für Horror-Trips. In Deutschland gilt jetzt ein Gesetz, das den Umgang mit ganzen Stoffgruppen verbietet. (Foto: Tabthipwatthana / Fotolia)


Zombies und Kannibalen in New York klingen nach Hollywood, können aber durch den Konsum neuer psychoaktiver Substanzen - auch bekannt als „Legal Highs“ - furchteinflößende Realität werden. In Deutschland ist der Umgang mit ganzen Stoffgruppen seit Kurzem gesetzlich verboten. Welche Substanzen nun besser „Illegal highs“ heißen sollten, lesen Sie in der aktuellen DAZ.

Keiner weiß, welche Substanzen genau in welcher Dosis und mit welcher Wirkung in den als Kräutermischungen und Badesalzen getarnten „Legal highs“ enthalten sind. Fakt ist: Sie sind weder natürlich noch harmlos, ganz egal, was auf der bunten Packung steht. Konsumenten spielen Roulette mit ihrem Leben, wie der Fall eines 39-Jährigen aus Würzburg über Weihnachten einmal mehr bestätigte. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland insgesamt 39 Todesfälle infolge des Konsums von neuen psychoaktiven Stoffen polizeilich gemeldet. Wer Drogen beschaffen möchte, drückt sich heute nicht mehr an dunklen Hausecken herum, sondern bestellt sie kinderleicht per Mausklick.

Bisher fiel eine neue psychoaktive Substanz nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), solange sie nicht eindeutig definiert und in die BtMG-Anlagen aufgenommen wurde. Doch die Chemie bietet unvorstellbar viele Möglichkeiten, Moleküle zu modifizieren. Bis Ende 2015 waren weltweit über 600 Strukturen von „Legal highs“ bekannt. Lange Zeit spielte man Katz und Maus mit den Herstellern: Kam eine neue Substanz auf den Markt, dauerte es eine Weile, bis sie analysiert und verboten worden war. Mit dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), das Ende November in Kraft trat, soll damit Schluss sein: Ab sofort sind alle von 2-Phenethylamin abgeleiteten Stoffe sowie synthetischen Cannabinoide verboten (abgesehen von Arzneimitteln). Sie machen mehr als zwei Drittel der neuen psychoaktiven Substanzen aus. Ihre Produktion und ihr Inverkehrbringen kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Der Gesetzestext liest sich wie ein Lehrbuch der organischen Chemie. Es wurde versucht, möglichst vollständig die zur Synthese infrage kommenden Strukturbausteine aufzulisten. In ihrem Artikel „Illegal highs“ zeigen Ulrich Schreiber und Ralf Stahlmann, welche Stoffe man daraus bauen kann – und welche Gefahren von ihnen ausgehen.

Rika Rausch, DAZ-Redakteurin

Was wünschen Sie sich für 2017?

Fragt man Professor Dr. Stefan Laufer, Präsident der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), sollte der pharmazeutische Nachwuchs noch stärker gefördert werden. Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), hofft auf politische Reaktionen zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz und EuGH-Urteil. Über was sich der GKV-Spitzenverband, die Apothekengewerkschaft ADEXA und andere Vertreter des Gesundheitswesens in diesem Jahr freuen würden, lesen Sie am besten selbst in „Neujahrswünsche 2017“.

Alle Jahre wieder

Jedes Jahr versuchen 20 bis 30 Prozent aller Raucher das Rauchen aufzugeben. Was ist erfolgversprechender: Rauchstopp oder Reduktion? Apothekerin Sabine Werner hat in ihrem Beitrag „Jetzt ist endgültig Schluss!“ dazu die Statistik befragt.


Rika Rausch, Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Beste Artikel der Welt: Just say no.

von Robert Niedermeier am 05.01.2017 um 19:23 Uhr

Danke. Das ist der beste Artikel der Welt zum Thema. Ich habe keine Angst vor Zombies. Just say no.

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