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DAV zu Großhandelskonditionen
Apotheker können doch verhandeln
DAV will Einkaufskonditionen nicht kommentieren
Auch zu den verschlechterten Großhandelskonditionen gab die ABDA nur äußerst vage Statements ab. Auf die Frage, ob das Wegfallen der Rabatte aus Sicht des DAV gerechtfertigt ist, sagte der Sprecher: „Die Lieferkonditionen einzelner Marktakteure können und wollen wir nicht kommentieren, auch nicht die möglichen Gründe für Konditionenänderungen.“ Offenbar ist der DAV der Meinung, dass sich die Apotheker nun in erster Linie selbst helfen müssen: „Jeder einzelne Apothekeninhaber hat die Möglichkeit, mit seinen Marktpartnern und möglichen Lieferanten über Konditionen zu verhandeln.“
Zu den Themen Kontingentierungen, Lieferengpässe und Pharma Mall sagte der DAV-Sprecher: „Jede Beschränkung der Belieferung einer öffentlichen Apotheke durch den pharmazeutischen Großhandel ihrer Wahl geht mit erhöhtem bürokratischem Aufwand einher und verzögert die Versorgung der Patienten.“
Außerdem verwies der Sprecher auf einen Beschluss der Hauptversammlung der Apotheker vom vergangenen Apothekertag in München. Darin werden der Gesetzgeber und die Pharmaunternehmen aufgefordert, sicherzustellen, dass die Lieferfähigkeit des Großhandels gewährleistet werden kann. „Im Regelfall“ solle die Lieferung zweistufig erfolgen, also vom Hersteller über den Großhändler zur Apotheke, heißt es in dem Antrag.
1 Kommentar
klar,
von Karl Friedrich Müller am 10.01.2017 um 10:28 Uhr
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