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MdB Dr. Georg Kippels (CDU)
„Kassen gehen mit Apothekern falsch um“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Kippels hat die Krankenkassen für ihren Umgang mit den Apothekern kritisiert. Kippels ist Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages und kritisierte auf dem Neujahrsempfang des Apothekerverbandes Köln, dass die Kassen das Rx-Versandverbot nicht unterstützen.
Der Apothekerverband Köln lädt Anfang Januar traditionell zu einem großen politischen Neujahrsempfang ein. Dabei sind Verbandsvertreter der Apotheker, Politiker, Vertreter aus Großhandel und Industrie sowie Mitglieder der Ärzteverbände. Das gesundheitspolitische Grußwort sprach in diesem Jahr der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Kippels. Er machte den Apothekern deutlich, dass er die Initiative von seinem Parteikollegen Hermann Gröhe, den Rx-Versand zu verbieten, unterstütze. Kippels zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz die nächste Hürde im Bundeskabinett nehmen werde.
Kritisch äußerte der Politiker sich gegenüber den Krankenkassen. Deren Verhalten beschrieb der CDU-Politiker als „falschen Umgang mit dem System Apotheke.“ Er sei erstaunt über das Verhalten der Krankenkassen im Hinblick auf die Gesetzesinitiative von Gröhe. Schließlich solle insbesondere auch erreicht werden, dass die Steuerungsfunktion der sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen nicht durch den mit Boni verbundenen Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus anderen Staaten unterlaufen werde.
In diesem Zusammenhang stellte Kippels nochmals klar, dass in einem auf dem Sachleistungsprinzip beruhenden solidarisch finanzierten System der Gesundheitsversorgung Boni in Form von Bargeld oder Gutscheinen an Patientinnen und Patienten nicht sachgerecht seien. Dass Krankenkassen derartig negative Einwirkungen auf das Beitragsaufkommen und die Solidargemeinschaft nicht kritisch sähen, könne er nicht nachvollziehen.
6 Monate Verzögerung für Rx-Versandverbot
Interessant für die Apotheker dürfte sein, was Kippels zum anstehenden Notifizierungsverfahren sagte. Zur Erinnerung: Bevor das Gesetz zum Rx-Versandverbot vom Kabinett beschlossen wird, muss es der EU-Kommission und allen Eu-Staaten im Rahmen eines sogenannten Notifizierungsverfahrens vorgelegt werden. Die Länder und die Kommission haben dann die Möglichkeit, zu widersprechen. Kippels sagte, dass sich das Versandhandels-Gesetz bis zu sechs Monate verzögern könne deswegen. Und: In diesem Zeitraum sei es faktisch so, dass die europäischen Versandhandelsanbieter ihr Unwesen treiben könnten.
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Notifizierungsverfahren
Welche EU-Hürden drohen dem Rx-Versandverbot?
Thomas Preis, Vorsitzender der Apothekerverbände Köln und Nordrhein, kritisierte die SPD dafür, dass sie das Rx-Versandverbot blockieren will. Die vorgetragenen Gegenpositionen seien nicht nachvollziehbar und gingen auch an der Realität vorbei. Wenn beispielsweise behauptet würde, man bräuchte den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, um die Versorgung vor Ort sicherzustellen, so sei das nicht zutreffend. Auch immobile Patienten würden durch die Apotheken persönlich, vertraulich und zuverlässig versorgt, erklärte Preis.
Verbandschef Preis appellierte daher an die Politik, nicht partielle Interessen einiger weniger zu vertreten, sondern vielmehr die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln für alle und jeden zu sichern. „Von der Politik, und ganz besonders von der Gesundheitspolitik, erwarte ich, dass sie verantwortungsbewusst im Sinne der nachhaltigen Sicherung des Gemeinwohls in unserem Land handelt!“
1 Kommentar
Notifizierung als Grund vorgeschoben ??
von Alfons Neumann am 14.01.2017 um 2:06 Uhr
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