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Gesetzentwurf
Mortler für Cannabis als Medizin - aber gegen generelle Freigabe
Cannabis: 1000 Menschen mit Ausnahmeerlaubnis
Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte grundsätzlich das Gesetz und plädierte für einen niedrigschwelligen Zugang, wie ihr Geschäftsführer Thomas Isenberg deutlich machte. Es seien bisher keine bestimmten Krankheitsbilder definiert, bei denen Cannabis zum Einsatz kommen solle. Bei der Anwendung werde sich mit der Zeit zeigen, wie die Indikationen eingegrenzt werden könnten. Etwa bei Gewichtsverlust mit mangelndem Hunger oder tumorbedingter Übelkeit werde Cannabis angewendet.
Derzeit haben gut 1000 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Erwerb von
getrockneten Cannabisblüten und Cannabisextrakten zur medizinischen Anwendung.
Solche Genehmigungen sollen künftig nicht mehr nötig sein. Durch das Gesetz
wird sich die Zahl der mit Cannabis behandelten Patienten nach Erwartung der
Schmerzgesellschaft voraussichtlich erhöhen.
Ziel sei außerdem die Errichtung einer Cannabis-Agentur unter staatlicher Aufsicht für den Anbau, bekräftigte Mortler. Auch private Hersteller könnten sich dafür bewerben, aber wegen strenger Kriterien würden bei einem möglichen Verfahren am Ende wohl allenfalls wenige übrig bleiben.
Isenberg kritisierte, dass die Krankenkassen Anträge auf Erstattung erst durch ihre Medizinischen Dienste prüfen sollten. Mortler sagte, dafür sei eine verkürzte Entscheidungsfrist von drei bis fünf Tagen vorgesehen.
4 Kommentare
Beitrag von Jan Elsner
von Franco am 24.02.2017 um 20:25 Uhr
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Was nützt das beste Gesetz wenn es nicht praktikabel wird...
von Jan Elsner am 18.01.2017 um 13:41 Uhr
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Schwerkranke solle besserer Zugang zu Cannabis gegeben werden
von woewe am 17.01.2017 um 14:13 Uhr
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Und das ewige Mantra der Prohibitionisten lautet
von woewe am 17.01.2017 um 12:14 Uhr
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