Fortbildung nicht vergessen

Ersthelfer in der Apotheke

Stuttgart - 27.01.2017, 13:40 Uhr

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist oft schon ein paar Jahre her. Die Berufsgenossenschaft fordert Ersthelfer in Betrieben. (Foto: Kzenon / Fotolia)

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist oft schon ein paar Jahre her. Die Berufsgenossenschaft fordert Ersthelfer in Betrieben. (Foto: Kzenon / Fotolia)


Einen Notfall am Arbeitsplatz möchte niemand erleben. Wenn es aber wirklich einmal zu einem Unglück kommt, zählt jede Minute – gleich ob Brand, Unfall oder Herzinfarkt. Die Unsicherheit ist dann oftmals groß und der Ersthelfer-Kurs für den Erwerb des Führerscheins liegt schon einige Zeit zurück. PTAheute berichtet.

Solange man nicht grob fahrlässig handelt oder dem anderen vorsätzlich schadet, ist jeder zur Ersten Hilfe verpflichtet. Beim Absetzen eines Notrufes ist es wichtig, den Rettungskräften so viele Informationen wie nur möglich zu geben:

  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Betroffene sind zu versorgen?
  • Welche Art von Verletzungen haben die Betroffenen?
  • Warten auf mögliche Rückfragen der Rettungsstelle 

Bis zu diesem Punkt ist es oftmals unproblematisch, und wie weiter? PTAheute berichtet.


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