Bionorica versus Shop Apotheke

Einstweilige Verfügung erreicht Versandapotheke nach sieben Wochen

Berlin - 30.01.2017, 16:00 Uhr

Umstrittene Werbung: Das Pharmaunternehmen hatte gegen die Versandapotheke Shop Apotheke wegen umstrittener Werbung eine einstweilige Verfügung erzielt. Das Papier kam allerdings erst nach sieben Wochen in den Niederlanden an. (Foto: Bionorica)

Umstrittene Werbung: Das Pharmaunternehmen hatte gegen die Versandapotheke Shop Apotheke wegen umstrittener Werbung eine einstweilige Verfügung erzielt. Das Papier kam allerdings erst nach sieben Wochen in den Niederlanden an. (Foto: Bionorica)


Weil der niederländische Arzneimittel-Versandhändler Shop Apotheke auf seiner Webseite vergleichende Werbung zu einem Arzneimittel des Pharmaunternehmens Bionorica gemacht hat, setzt sich Bionorica per Einstweiliger Verfügung zur Wehr. Bis die Verfügung grenzüberschreitend zugestellt werden konnte, dauerte es allerdings.

Rund sieben Wochen – so lange hat es gedauert, bis eine Einstweilige Verfügung des Neumarkter Unternehmens Bionorica bei der niederländischen Versandapotheke Shop Apotheke eingetroffen ist. Im Webshop hatte der Onlinehändler eine Abbildung von Bionoricas Sinupret forte und Solvohexal mit dem Zusatz versehen: „Die günstigere Alternative! Testen Sie selbst! 35 Prozent sparen bei Solvohexal“.

Das kam bei Bionorica nicht gut an. Das Unternehmen aus dem bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz empfand den direkten Produktvergleich als groben Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln und beantragte beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine Einstweilige Verfügung, die die weitere Werbung dieser Art unterbinden sollte. Insbesondere wurde Shop Apotheke damit untersagt weiter zu behaupten, Solvohexal sei eine Alternative zu Sinupret. Außerdem sollte der irreführende Eindruck vermieden werden, dass bei dem Kauf von Solvohexal im Vergleich zu Sinupret forte 35 Prozent gespart würden.

Versandapotheke darf Sinupret und Solvohexal nicht vergleichen

Bionorica bekam zwar vor Gericht Recht, doch die Zustellung der Verfügung zog sich hin. Kurz nach Ausstellung der Einstweiligen Verfügung am 12. Dezember 2016 ließ Bionorica nach Angaben von Jürgen Ott, Bereichsleiter Marketing und Vertrieb Deutschland, eine beeidigte Übersetzung der Einstweiligen Verfügung ins Niederländische anfertigen. Eine direkte Zustellung wie in Deutschland war in diesem Fall jedoch nicht möglich. Da die Shop Apotheke ihren Sitz im Nachbarland hat, war das Nürnberger Gericht für die Zustellung zuständig. Das beauftragte einen Gerichtsvollzieher in den Niederlanden, den Titel zuzustellen. 

Bei Bionorica übte man sich fortan in Geduld. Derweil hielt die Shop Apotheke die fragliche Werbung für Sinupret forte und Solvohexal im Onlineshop weiterhin aufrecht. Laut Ott sei Bionorica dadurch „ein gewisser Schaden“ in Form von Umsatzausfällen entstanden. Shop Apotheke wollte auf Nachfrage von DAZ online keinen Kommentar zu dem Thema abgeben.

Warum dauern Verfahren in Europa so lange?

Dass grenzüberschreitende europäische Rechtsfragen aufwendig sein können, hatte in der Vergangenheit auch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zu spüren bekommen. Die niederländische Versandapotheke DocMorris hatte wiederholt Rx-Boni gewährt, die jedoch vom Landgericht Köln und vom Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen für unzulässig erklärt worden waren. Doch die Durchsetzung der Rechtstitel gelang der Apothekerkammer nicht. Erst verstieß DocMorris gegen die einstweiligen Verfügungen. Dann weigerte sich das Unternehmen, darauf erlassene Ordnungsgelder zu bezahlen. Auch Pfändungsversuche waren ohne Erfolg. Schließlich verjährten einige Ansprüche und konnten damit nicht mehr durchgesetzt werden.

Bionorica hingegen erreichte nach einigen Wochen des Wartens schließlich doch noch das Ziel. Nach Angaben von Bereichsleiter Ott traf die Einstweilige Verfügung am Ende der vierten Kalenderwoche 2017 in Venlo ein. Das sei dem Unternehmen durch das zuständige Gericht bestätigt worden. Kurz darauf habe Shop Apotheke die fragliche Werbung geändert und die kritisierten vergleichenden Passagen entfernt.

Dass ein Eilverfahren in Europa so lange dauern kann, wundert Ott allerdings. Eine Einstweilige Verfügung, die das Unternehmen in einem anderen Fall gegen eine deutsche Apotheke angestrengt hatte, sei innerhalb von wenigen Tagen zugestellt worden. „Da sehen wir eine Rechtsungleichheit“, so Ott. Allerdings ist ihm nicht daran gelegen, dieses Instrument allzu sehr zu strapazieren. „Wir sind keine Prozesshanseln. Ich halte es für besser, in solchen Fällen einfach mal zum Telefon zu greifen und die Sache im direkten Gespräch zu klären.“



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Zustellung einer Einstweiligen Verfügung nach 7 Wochen

von Ludwig Hofmann am 31.01.2017 um 13:06 Uhr

Wenn ein Unternehmen nur mit derartiger Verzögerung für deutsche Gerichte erreichbar ist, kann es aus Sicherheitsgründen auch an einem von diesen Behörden regulierten Markt nicht teilnehmen. - Klare Sache, Herr Pharmazierat?

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Digitalisierung

von Bernd Jas am 31.01.2017 um 12:06 Uhr

Ich möchte mal gerne Wissen was und wer hier "zeitgemäß" ist und "zeitgemäß arbeitet.
Uns vorzuwerfen wir wären nicht zeitgemäß, mutet bei der Geschwindigkeit der Datenübertragung der Einstweiligen Verfügung über sieben Wochen nahezu grotesk an.
Dagegen war der Herold im Mittelalter ja ein Glasfaser/DSL-Versand.

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Zustellung

von Nelles am 30.01.2017 um 18:37 Uhr

Ich habe Doc Morris jetzt 2 tote Fische geschickt in Zeitungspapier mit Gröhes Gesetzentwurf zugeschickt. Das ist eine sizilianische Botschaft und bedeutet: Der RX-Versandhandel schläft bei den Fischen und ist tot.
Das haben die nicht vestanden, so daß eine Zweitlieferung erforderlich wird mit einem Vorschlag, den Doc Morris nicht ablehnen kann....

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