Bionorica versus Shop Apotheke

Einstweilige Verfügung erreicht Versandapotheke nach sieben Wochen

Berlin - 30.01.2017, 16:00 Uhr

Umstrittene Werbung: Das Pharmaunternehmen hatte gegen die Versandapotheke Shop Apotheke wegen umstrittener Werbung eine einstweilige Verfügung erzielt. Das Papier kam allerdings erst nach sieben Wochen in den Niederlanden an. (Foto: Bionorica)

Umstrittene Werbung: Das Pharmaunternehmen hatte gegen die Versandapotheke Shop Apotheke wegen umstrittener Werbung eine einstweilige Verfügung erzielt. Das Papier kam allerdings erst nach sieben Wochen in den Niederlanden an. (Foto: Bionorica)


Warum dauern Verfahren in Europa so lange?

Dass grenzüberschreitende europäische Rechtsfragen aufwendig sein können, hatte in der Vergangenheit auch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zu spüren bekommen. Die niederländische Versandapotheke DocMorris hatte wiederholt Rx-Boni gewährt, die jedoch vom Landgericht Köln und vom Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen für unzulässig erklärt worden waren. Doch die Durchsetzung der Rechtstitel gelang der Apothekerkammer nicht. Erst verstieß DocMorris gegen die einstweiligen Verfügungen. Dann weigerte sich das Unternehmen, darauf erlassene Ordnungsgelder zu bezahlen. Auch Pfändungsversuche waren ohne Erfolg. Schließlich verjährten einige Ansprüche und konnten damit nicht mehr durchgesetzt werden.

Bionorica hingegen erreichte nach einigen Wochen des Wartens schließlich doch noch das Ziel. Nach Angaben von Bereichsleiter Ott traf die Einstweilige Verfügung am Ende der vierten Kalenderwoche 2017 in Venlo ein. Das sei dem Unternehmen durch das zuständige Gericht bestätigt worden. Kurz darauf habe Shop Apotheke die fragliche Werbung geändert und die kritisierten vergleichenden Passagen entfernt.

Dass ein Eilverfahren in Europa so lange dauern kann, wundert Ott allerdings. Eine Einstweilige Verfügung, die das Unternehmen in einem anderen Fall gegen eine deutsche Apotheke angestrengt hatte, sei innerhalb von wenigen Tagen zugestellt worden. „Da sehen wir eine Rechtsungleichheit“, so Ott. Allerdings ist ihm nicht daran gelegen, dieses Instrument allzu sehr zu strapazieren. „Wir sind keine Prozesshanseln. Ich halte es für besser, in solchen Fällen einfach mal zum Telefon zu greifen und die Sache im direkten Gespräch zu klären.“



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Zustellung einer Einstweiligen Verfügung nach 7 Wochen

von Ludwig Hofmann am 31.01.2017 um 13:06 Uhr

Wenn ein Unternehmen nur mit derartiger Verzögerung für deutsche Gerichte erreichbar ist, kann es aus Sicherheitsgründen auch an einem von diesen Behörden regulierten Markt nicht teilnehmen. - Klare Sache, Herr Pharmazierat?

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Digitalisierung

von Bernd Jas am 31.01.2017 um 12:06 Uhr

Ich möchte mal gerne Wissen was und wer hier "zeitgemäß" ist und "zeitgemäß arbeitet.
Uns vorzuwerfen wir wären nicht zeitgemäß, mutet bei der Geschwindigkeit der Datenübertragung der Einstweiligen Verfügung über sieben Wochen nahezu grotesk an.
Dagegen war der Herold im Mittelalter ja ein Glasfaser/DSL-Versand.

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Zustellung

von Nelles am 30.01.2017 um 18:37 Uhr

Ich habe Doc Morris jetzt 2 tote Fische geschickt in Zeitungspapier mit Gröhes Gesetzentwurf zugeschickt. Das ist eine sizilianische Botschaft und bedeutet: Der RX-Versandhandel schläft bei den Fischen und ist tot.
Das haben die nicht vestanden, so daß eine Zweitlieferung erforderlich wird mit einem Vorschlag, den Doc Morris nicht ablehnen kann....

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