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Neues Meldesystem
Bundesregierung will Infektionsschutz verbessern
Neben Krankenhäusern sollen zukünftig auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen) melden müssen – wie auch das Auftreten bestimmter Antibiotika-Resistenzen und Multiresistenzen. Darüber hinaus will die Bundesregierung beispielsweise die Meldepflichten für Hepatitis B, C und D ausdehnen, Pflegeheime und andere Gemeinschaftsunterkünften sollen zukünftig über Krätze-Fälle (Skabies) berichten. Durch strengere Richtlinien zum Umgang mit und zur Vernichtung von Polio-Viren will die Bundesregierung Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Ausrottung des Polio-Erregers umsetzen.
Martin Exner, Direktor des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit von der Uniklinik Bonn, brachte für die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) deren Sorgen über einen zukünftigen „enormen Dokumentationsaufwand“ zur Sprache. Außerdem betonte er die Notwendigkeit einer guten Diagnostik, welche sinnvolle Meldungen erst ermögliche: So würden bisher nach Schätzungen nur zwei Prozent aller Legionellen-Fälle bekannt, weil entsprechende Untersuchungen nicht durchgeführt würden.
Umstritten ist auch, dass Asylbewerber oder Flüchtlinge zukünftig gezwungen werden könnten, sich zur Diagnose möglicher Tuberkuloseinfektionen einer Röntgenuntersuchung zu unterziehen – wie auch Straftäter, die in eine Justizvollzugsanstalt aufgenommen werden. Hiergegen hatte sich wegen erheblicher Eingriffe in die Grundrechte beispielsweise die Linken-Politikerin Birgit Wöllert im Bundestag ausgesprochen. Doch aus Sicht der Bundesärztekammer sei dies aufgrund der Ansteckungsgefahr „angemessen“, wie ein Vertreter bei der Expertenanhörung erklärte.
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