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Todesfälle
Behörden streiten um Ermittlungen gegen Heilpraktiker
Gegen Mitglied der Ermittlungskommission wird ermittelt
Um Befangenheit auszuschließen, wurden die Verfahren anderen Behörden übergeben. „Das Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied der Ermittlungskommission des Polizeipräsidiums Mönchengladbach wurde an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld gegenüber DAZ.online. Die Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter seiner Behörde sei an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf weitergeleitet worden. Beide Staatsanwaltschaften prüfen die Vorgänge derzeit noch und wollten auf Nachfrage keine Stellung nehmen.
Dabei betrifft der Streit zwischen Staatsanwaltschaft Krefeld und Gladbacher Polizei auch den Kern des Ermittlungsverfahrens gegen den Heilpraktiker – den Tatvorwurf. Die Polizei sah offenbar Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln des „Krebsheilers“, was die Staatsanwaltschaft anders einschätzte, wie Sprecher Dörschug auf Nachfrage bestätigte – sie sei von Anfang an von reiner Fahrlässigkeit ausgegangen. Diese Frage ist durchaus relevant, da sie mit darüber bestimmt, wie die Ermittlungen geführt werden. „Die Polizei hat eine rechtlich andere Einordnung gemacht, die wir nicht mittragen konnten“, sagte Dörschug.
„Die Mönchengladbacher Polizei hat die Ermittlungen im Fall des Beschuldigten Klaus R. mit großem Einsatz betrieben“, betont ein Sprecher der Polizei. „Anders als in vielen anderen Fällen gelang es in diesem Verfahren nicht, mit den zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft Krefeld, das notwendige Einvernehmen über den Gang der Ermittlungen herzustellen.“
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