- DAZ.online
- News
- Politik
- Cannabis-Gesetz noch ...
Kostenübernahme nicht gesichert
Cannabis-Gesetz noch nicht in Kraft
Dieser Tage berichten fast alle Medien über das neue Cannabis-Gesetz: Schwerkranke können nun unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis-Blüten und Arzneimittel mit Dronabinol und Nabilon auf Kassenkosten verordnet bekommen. Einige Apotheken sind bereits mit den ersten Rezepten konfrontiert. Aber Achtung: Noch sind die neuen Regelungen nicht in Kraft getreten.
In einigen Medien war zu lesen, das „Cannabis-Gesetz“, das eigentlich „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ heißt, sei zum 1. März in Kraft getreten. Dies stimmt jedoch nicht, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage bestätigt.
Das Gesetz tritt erst einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bis zum heutigen Donnerstag ist diese Veröffentlichung nicht erfolgt. Damit wird das Gesetz auch am morgigen Freitag noch nicht wirksam sein.
Kommt nun dennoch ein Patient mit einem ersten Rezept über eine Dronabinol-Rezeptur oder gar Blüten in die Apotheke, sollte er informiert werden, dass eine Kostenübernahme nicht gesichert ist. Zwar kann Dronabinol schon jetzt verordnet werden und manche Kassen übernehmen auch die Kosten. Bei einer Erstverordnung ist aber auf jeden Fall Zurückhaltung geboten. Es ist anzunehmen, dass Krankenkassen nicht bezahlen werden, so lange die beschlossenen Neuregelungen nicht wirksam sind. Die Patienten sollten daher besser noch abwarten.
Kassengenehmigung vor Erstverordnung
Ohnehin sieht das Gesetz vor, dass die neue Leistung vor der ersten Verordnung für einen Versicherten von der Kasse zu genehmigen ist. Sie darf diese Genehmigung allerdings nur im begründeten Ausnahmefall ablehnen. Auch künftig ist bei einer Erstverordnung die Frage der Genehmigung zu klären.
Lange wird es mit Sicherheit nicht mehr dauern, bis das neue Gesetz wirksam wird. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann nun jeden Tag erfolgen. DAZ.online wird Sie über das Inkrafttreten des Gesetzes informieren.
Lesen Sie mehr zum künftigen Umgang mit Cannabis in der Apotheke in der DAZ Nr. 8, 2016, S. 48.
3 Kommentare
Information der Apothekerschaft ....
von Gunnar Müller, Detmold am 03.03.2017 um 13:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Schade
von Gunnar Müller, Detmold am 02.03.2017 um 21:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Kostenübernahme klärt nach bisherigen Stand der Arzt / Cannabis noch nicht abgabefähig
von Andreas P. Schenkel am 03.03.2017 um 12:01 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.