Viertes Quartal 2016

Apotheken bekommen 279 Euro für den Notdienst

Berlin - 15.03.2017, 10:00 Uhr

104.437 Nacht- und
Notdienste erbrachten Deutschlands Apotheken im 4. Quartal 2016. (Foto: dpa)

104.437 Nacht- und Notdienste erbrachten Deutschlands Apotheken im 4. Quartal 2016. (Foto: dpa)


Für jeden im 4. Quartal 2016 geleisteten Voll-Notdienst erhalten die Apotheken in Deutschland eine Pauschale von 279,47 Euro. Das Geld wird Ende März auf die Konten der Apotheker eingehen.

In seiner gestrigen Sitzung am gestrigen Dienstag hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands e. V. (DAV) die Höhe der Notdienstpauschale für das 4. Quartal 2016 auf 279,47 Euro pro geleistetem Voll-Notdienst festgesetzt. Bei der Berechnung der Pauschale wurden 104.437 volle Nacht- und Notdienste berücksichtigt, die durch 19.859 Apotheken erbracht wurden.

Ein Jahr zuvor lag die Pauschale des 4. Quartals mit 278,19 Euro knapp unter der aktuellen. In den letzten vier Monaten des Jahres 2015 hatte die Apotheken auch knapp 800 Notdienste mehr geleistet.

Wie der Nacht- und Notdienstfonds des DAV mitteilt, werden die entsprechenden Auszahlungsbescheide zum Wochenwechsel den Apotheken zugestellt. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses erfolgt zum Monatsende März 2017.

NNF
Im 4. Quartal 2016 hat die Notdienstpauschale den Spitzenwert der vergangenen zwei Jahre erzielt.

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1 Kommentar

Peanuts für den Nachtdienst

von Andreas Grünebaum am 15.03.2017 um 14:56 Uhr

Wenn man sich die aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Nachtdiensten z.B. im Krankenhaus anschaut, so sieht man, dass dort bereits heute der Arbeitsstundenlohn zuzüglich eines Nachtaufschlages von mindestens 50% zu zahlen ist. Bei einem Apotheker mit vollen BJ und 15% ÜT wären das für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages ca. 56 Euro Lohnkosten pro Stunde, mithin 8 x 56 Euro = 448 Euro und da reden wir noch nicht einmal von den Sonn- und Feiertagen, sowie der Zeit bis 22.00 Uhr und ab 6.00 Uhr. Ergebnis der Rechnung:
Notdienst an einem Werktag von 18.30 Uhr bis 8.30 Uhr: 670 Euro Lohnkosten für einen Approbierten
Notdienst an Feiertagen ohne freiwillige Zuschläge: 1.040 Euro
Da müsste schon mächtig Betrieb sein, dass dies über den Rohertrag wieder reinkäme. In einer Landapotheke völlig illusorisch!

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