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Prozess um Rezeptbetrug
Apotheker und Arzthelferin sollen Kassen um 1,1 Millionen Euro geprellt haben
Es geht um einen Schaden von 1,1 Millionen Euro zulasten von Krankenkassen: Im Prozess um einen Rezeptbetrug hat eine Arzthelferin vor dem Landgericht in Frankfurt ein Geständnis abgelegt. Der als Haupttäter angeklagte Apotheker äußerte sich am ersten Verhandlungstag noch nicht.
Im Prozess um Rezeptbetrug in Millionenhöhe hat eine Arzthelferin am gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht in Frankfurt ein Geständnis abgelegt. Ein als mutmaßlicher Haupttäter angeklagter Apotheker äußerte sich am ersten von sechs angesetzten Verhandlungstagen nicht zur Sache. Er will jedoch demnächst aussagen. Der 60-Jährige hatte bereits nach der Aufdeckung der Unregelmäßigkeiten Ende 2011 bei der Polizei die Vorwürfe eingeräumt.
Der Apotheker soll der Anklage zufolge über drei Jahre hinweg 48 fiktive Rezepte über teure Krebsmedikamente mit Krankenkassen abgerechnet haben. Die Arzneien habe er tatsächlich aber nicht an Patienten abgegeben. Die 53 Jahre alte mitangeklagte Arzthelferin soll an ihrem Arbeitsplatz in einem Frankfurter Krankenhaus Blankorezepte, Stempel und Patientendaten beschafft und gegen Bezahlung dem Apotheker überlassen haben. Die Staatsanwaltschaft errechnete einen Schaden von knapp 1,1 Millionen Euro für die Kassen. Monatlich soll sich der Apotheker um einen fünfstelligen Betrag bereichert haben, wovon er der Arzthelferin zwischen 1200 und 4000 Euro gab.
Die Frau sagte, es sei ihr weniger um Selbstbereicherung gegangen, vielmehr um Geld für Medikamente für schwerkranke Familienangehörige. Ihre pflegebedürftige Mutter lebte bei ihr, ihr Mann war depressiv und arbeitslos – zudem kümmerte sie sich am Wochenende um ihre Schwiegermutter, die mehr als fünf Jahre im Wachkoma gelegen hat.
Welche Motivation der Apotheker hatte, wird sich voraussichtlich in den nächsten Prozesstagen zeigen. Klar ist: Auch er hatte Geldprobleme und ist nunmehr insolvent. In dem Prozess geht es zudem um eine mögliche Schadenswiedergutmachung des Apothekers.
Aufgeflogen war der Fall, als der Apotheker Arzneimittel für einen Patienten abrechnete, der in der Zwischenzeit verstorben war.
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