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Subsidiaritätsrüge erhoben
Politik und Apotheker wehren sich gegen EU-Dienstleistungspaket
Europa setzt auf seinen Binnenmarkt. Möglichst reibungslos soll der Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten fließen. Einen Hemmschuh sieht die EU-Kommission jedoch in der großen Zahl national reglementierter Berufe. Sie will nun, dass neue Vorgaben genau geprüft werden, ehe sie erlassen werden. Das kommt in der deutschen Politik gar nicht gut an – und auch bei den Apothekern nicht.
Im Januar hat die EU- Kommission ihr sogenanntes „Dienstleistungspaket“ vorgelegt. Dieses besteht aus mehreren Maßnahmen und zielt darauf ab, es Unternehmen und Freiberuflern leichter zu machen, Dienstleistungen in der gesamten EU zu erbringen. Das bedeutet einen potenziellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen, wirbt die Kommission für ihr Vorhaben. Sie will „Impulse für den Dienstleistungssektor“ geben – und diese sollen Verbrauchern, Arbeitssuchenden und Unternehmen zugutekommen und das Wirtschaftswachstum in Europa ankurbeln.
Eine vorbereitende Maßnahme für dieses Paket war die Transparenzinitiative der Europäischen Kommission, die zwei Jahre lang die reglementierten Berufe auf den Prüfstand gestellt hat. Schon diese hatte die ABDA mit Skepsis beobachtet – ebenso die jetzt neu angestoßenen Maßnahmen. Sie gehören zu den „aktuellen Entscheidungen der EU“, die die ABDA auch bei ihrer kürzlich beendeten Unterschriftenaktion im Sinn hatte. Allein sind die Apotheker mit ihren Befürchtungen nicht, auch andere Freiberufler kritisierten die Bestrebungen der EU bereits scharf.
Ex-ante-Prüfung neuer und geänderter Regulierungen
Eine der Maßnahmen des jetzt vorgelegten Dienstleistungspaketes ist der „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen“. Er bezweckt, EU-weite Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer, nationaler Berufsregulierungen oder vor Änderungen bestehender Regelungen festzulegen. Denn bislang ist die Prüfung dieser Regulierung in den Mitgliedsaaten uneinheitlich.
EU für Reglementierung nicht zuständig, aber…
Dazu erklärt die Kommission, dass etwa 50 Millionen Menschen, also 22 Prozent aller Erwerbstätigen in Europa, in Berufen arbeiten, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist. Dazu zählen auch Freiberufler wie Apotheker oder Architekten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise im Gesundheitsbereich, sei diese Reglementierung häufig gerechtfertigt, räumt die Kommission ein. Doch es gebe auch zahlreiche Fälle, in denen durch „übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften“ qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert werde. Das will die Kommission ändern. Dabei räumt sie ein, dass die EU für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe nicht zuständig ist – dies sei nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings, so betont die Kommission, müsse ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.
1 Kommentar
Dienstleistungspaket
von Michael Zeimke am 17.03.2017 um 16:36 Uhr
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