Subsidiaritätsrüge erhoben

Politik und Apotheker wehren sich gegen EU-Dienstleistungspaket

Berlin - 17.03.2017, 15:30 Uhr

Europa - kommen aus Brüssel gefährliche Einflüsse auf das deutsche freiberufliche Apothekensystem? (Foto: Lulla / Fotolia)

Europa - kommen aus Brüssel gefährliche Einflüsse auf das deutsche freiberufliche Apothekensystem? (Foto: Lulla / Fotolia)


Bundesrat und Bundestag beschließen Subsidiaritätsrüge

Vergangene Woche haben sich nun Bundesrat und Bundestag mit dem Richtlinienvorschlag beschäftigt. Das Ergebnis: Sie wollen sich – ebenso wie das französische Parlament – mit einer Subsidiaritätsrüge gegen die jüngsten Pläne aus Brüssel wehren. Diese bislang selten genutzte Möglichkeit eröffnet ihnen der Vertrag von Lissabon. Zwingende Folgen hat dieses Mittel zwar nicht – doch man verspricht sich Signalwirkung.

Der Bundesrat hat am 10. März eine Stellungnahme beschlossen, in der die Länder ihre Kritik darlegen. Sie sind der Auffassung, dass die geplante Richtlinie in nationale Hoheitsrechte eingreife und mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht im Einklang stehe.

Die Länder sehen auch gar keinen Handlungsbedarf: Die Mobilität von Selbstständigen und abhängig  Beschäftigten werde bereits über die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet, heißt es in ihrer Stellungnahme. In dieser seien auch bereits die Verhältnismäßigkeitskriterien benannt, die in der Rechtsprechung des EuGH entwickelt wurden.

Nicht zuletzt ist der Bundesrat der Auffassung, dass auch andere, weniger in die Rechte der Mitgliedstaaten einschneidende Maßnahmen als der Erlass eines Rechtsakts in Betracht kommen – zum Beispiel eine freiwillige Selbstregulierung. Bereits nach geltendem Recht werde bei jedem Erlass und jeder Änderung einer Berufsreglementierung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt. „Im Zeitalter von Deregulierung und Bürokratieabbau können die detaillierten Prüfungsvorgaben und umfassenden Vorgaben zur Methodik nicht nachvollzogen werden. Der damit verbundene enorme Aufwand steht in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen“, heißt es in der Stellungnahme.

ABDA bleibt am Ball

Die ABDA hatte sich Mitte Februar mit einer schriftlichen Stellungnahme an die Ausschüsse des Bundesrats gewandt und ebenfalls angeregt, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Darauf weist ABDA-Justiziar Michael Jung in einem Beitrag in der aktuellen „Pharmazeutischen Zeitung“ hin. Ähnliche Stellungnahmen gibt es auch von anderen Organisationen freier Berufe und des Handwerks. Jung geht dennoch davon aus, dass hier noch „einige dicke Bretter zu bohren sein“ werden. Die ABDA führt bereits entsprechende Gespräche für ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit der Bundesärztekammer und der Bundeszahnärztekammer. Zudem arbeitet sie in einer Arbeitsgruppe ihres Europaverbands mit, dem Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Dienstleistungspaket

von Michael Zeimke am 17.03.2017 um 16:36 Uhr

Die Briten haben es richtig gemacht.

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