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DocMorris unterliegt vor Gericht
Zuzahlungsquittung darf nicht täuschen
Berufung zurückgewiesen, Revision nicht zugelassen
Nun stand die zweite Instanz an. Und auch hier musste DocMorris jetzt eine Schlappe hinnehmen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Berufung der niederländischen Kapitalgesellschaft zurück. Damit bestätigte es das Urteil der Vorinstanz. Auch die Revision ließen die Stuttgarter Richter nicht zu. DocMorris bleibt nun noch der Weg der Nichtzulassungsbeschwerde.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Doch Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der hier gegen DocMorris aufgetreten war, ist mit der Zurückweisung der Berufung schon sehr zufrieden. Das Gericht bestätige eindrücklich, dass die jahrelange Praxis von DocMorris, Zuzahlungsquittungen in voller Höhe auszustellen, obgleich die Patienten aufgrund der Boni diese tatsächlich nicht begleichen mussten, rechtswidrig war. „Es gibt nun keine Ausreden mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Konsequenzen aus diesem Verhalten zu ziehen“, betonte Douglas gegenüber DAZ.online. „Denn es kann nicht sein, dass deutsche Apotheken wegen vermeintlicher Formfehler auf Null retaxiert werden und systematischer Betrug zulasten der Allgemeinheit nicht geahndet wird“.
Die fragwürdigen Zuzahlungs-Quittungen, die DocMorris nach wie vor ausgibt, hat kürzlich auch der Leipziger Anwalt Fabian Virkus in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband thematisiert. Er ist ebenfalls überzeugt: Hier werden die Kassen getäuscht – und es liegt nun an ihnen, diese Rechtsverstöße einzustellen.
Ergänzung vom 20. April 2017: Mittlerweile liegen die Urteilsgründe vor: Oberlandesgericht Stuttgart Urteil vom 23. März 2017, Az.: 2 U 113/16
1 Kommentar
Quittungsfälschungen?!
von Heiko Barz am 25.03.2017 um 11:20 Uhr
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