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Gründe für das Preismoratorium
Gröhe hält an Arzneimittel-Preisstopp fest
Die gute Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist
für das Bundesgesundheitsministerium kein Grund, über eine Aussetzung des Preismoratoriums
für Arzneimittel nachzudenken. Die Arzneimittelhersteller haben dafür kein Verständnis.
Die Krankenkassen erzielen weiterhin
Überschüsse – doch bei Arzneimitteln steigt die Gesundheitspolitik nach wie vor
auf die Preisbremse. Mit dem Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz hat
der Bundestag jüngst die Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2022
beschlossen. Auch an den gesetzlichen Herstellerabschlägen hat er nicht gerüttelt. Daher überrascht es kaum, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei seiner jährlichen
Überprüfung dieser Maßnahmen zum Ergebnis gekommen ist, dass sie beizubehalten
sind.
Doch die Formalia sind nun einmal einzuhalten: Die europäische Transparenzrichtlinie 89/105/EWG sieht vor, dass ein Mitgliedstaat, der einen Preisstopp für Arzneimittel verfügt, diesen mindestens einmal jährlich prüft. Die Frage lautet: Ist er nach der gesamtwirtschaftlichen Lage weiterhin gerechtfertigt? Das Sozialgesetzbuch V greift diese europäische Vorgabe in § 130a Abs. 4 SGB V auf. Nun war es wieder Zeit zu prüfen. Zunächst bat das BMG die betroffenen Verbände um Stellungnahme – nun hat seine Entscheidung getroffen und Ende März als „Bekanntmachung zur Überprüfung des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge nach §130a Absatz 4 SGB V“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Risiken durch protektionistische Strömungen
Das BMG führt für seine Entscheidung an, dass bei einer Aufhebung der Maßnahmen mit deutlichen Mehrausgaben und einer weiteren Erhöhung des Zusatzbeitrags zu rechnen wäre. Diesen Schluss zieht das Ministerium aus ihm vorliegenden Daten, heißt es in der Bekanntmachung. Auch im weiteren bemüht es die Argumente, die bereits aus den ablehnenden Bekanntmachungen der vergangenen Jahre bekannt sind: Die geringe Zahl der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigten Anträge auf Ausnahmen von den Herstellerabschlägen und vom Preismoratorium belegten, dass die pharmazeutischen Unternehmer hierdurch nicht überproportional belastet würden. Und als letzten Grund führt es an: „Während das solide Wachstum von der Inlandsnachfrage getragen wird, gehen von der Außenwirtschaft keine Impulse für die deutsche Konjunktur aus. Die Risiken bleiben aufgrund protektionistischer Strömungen, geopolitischer Konflikte und der politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in der Europäischen Union beachtlich“.
BAH: Preismoratorium ist mittelstandsfeindlich
Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), hat kein Verständnis für diese Entscheidung. Die Effizienzreserven der Arzneimittel-Hersteller seien infolge vielfacher Regulierungen – etwa Rabattverträgen oder Herstellerabschlägen – längst erschöpft. Zudem stiegen die finanziellen Herausforderungen im regulatorischen Bereich stetig an. „Alleine die Umsetzung der EU-Fälschungsschutz-Richtlinie wird die Arzneimittel-Hersteller in Deutschland in den kommenden Jahren mit rund einer Milliarde Euro belasten“, sagt Kortland. „Damit ist das Preismoratorium im hohen Maße mittelstandsfeindlich und schädlich für den Pharmastandort Deutschland.“
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