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Apothekenpflicht?
Bundesgerichtshof muss in Ginkgo-Streit entscheiden
Wie reagieren die Ginkgo-Hersteller?
Zwar könnte Klosterfrau gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000 Euro sein Produkt weiterhin vertreiben, doch entschied sich die Kölner Firma offenbar hiergegen: Auf der Homepage ist es aktuell nicht gelistet. Auf Nachfrage von DAZ.online wollte sich das Unternehmen hierzu nicht äußern. „Zu strategischen Themen nehmen wir keine Stellung“, erklärte ein Sprecher.
Schwabe hingegen verschickte unter der Überschrift „Ginkgo-Präparate müssen aus der Drogerie verschwinden“ eine Pressemitteilung, in der die Firma betont, dass erste Konsequenzen bereits im Markt sichtbar seien: „Anbieter wie dm kennzeichnen das aktuelle Produkt von Klosterfrau auf der Homepage als ‚Nicht mehr im Verkauf‘“, schreibt sie. Das Urteil werde auch für andere Anbieter von Ginkgo-Produkten Folgen haben, erklärt Schwabe. „Es wird als richtungsweisend angesehen, da zukünftig nicht mehr nur das Produkt der Firma Klosterfrau, sondern auch alle anderen Nahrungsergänzungsmittel mit entsprechenden Ginkgo-Extrakten nicht mehr verkehrsfähig sind und daher außerhalb der Apotheke in Drogerie und Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr vertrieben werden dürfen.“
Bislang sind allerdings noch viele Ginkgo-Präparate außerhalb von Apotheken erhältlich – bei „dm“ sind aktuell vier Extrakte erhältlich. Auch hat die Drogeriekette nach DAZ.online-Informationen das Produkt von Klosterfrau bereits seit Februar 2016 aus dem Sortiment genommen und nicht in Reaktion auf das aktuelle Urteil. Der Karlsruher Drogeriekonzern war vor den Osterfeiertagen nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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