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Monographie
Cannabisblüten jetzt offiziell bei Raumtemperatur zu lagern
Der heutige Freitag ist offensichtlich der Tag der lang ersehnten Veröffentlichungen. Neben dem Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz ist ein weiteres für die Apotheken relevantes Dokument erschienen: die Arzneibuch-Monographie für Cannabisblüten. Die wesentlichste Änderung gegenüber der DAC-Monographie ist die offizielle Lagertemperatur.
„Eine stark gestauchte Rispe von etwa 1 bis 5 cm Länge und Breite aus den dicht zusammenstehenden Tragblätter und Blüten der ganzen Blütenstände. Die dunkelgrünen Tragblätter der Rispe ragen heraus. Die hellbraunen bis braunen Griffel und Narbenäste sind insgesamt bis zu 1 cm lang. Die Blütenhüllblätter sind grün bis hellgrün und wie die Tragblätter dicht mit gelblich weißen Haaren besetzt und durch Harz verklebt.“ So muss eine Cannabisblüte laut Arzneibuch-Monographie aussehen. Dem einen oder anderen mag diese makroskopische Beschreibung bereits im DAC begegnet sein, wo die Blüten entsprechend beschrieben sind. Neun Seiten umfasst der neueste Zuwachs des Deutschen Arzneibuchs – „Cannabisblüten – Cannabis flos“. Die Monographie, die von der Arzneibuchkommission im Oktober 2016 beschlossen wurde, ist am heutigen Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden
Lagerung jetzt offiziell bei Raumtemperatur
Für den Umgang mit Cannabis in der Praxis ist vor allem ein Punkt relevant, in dem sich die neue Monographie von den bisher im DAC veröffentlichten Informationen unterscheidet: die Lagerungstemperatur unter 25 Grad, also bei Raumtemperatur. In der DAC-Monografie „Cannabisblüten“ (C-053, Stand DAC 2016-1) wurde noch eine Lagerung bei 2 bis 8°C vorgeschrieben.
Das führte zu Verwirrung, weil es diese Empfehlung in Kanada und in den Niederlanden nicht gibt und importierte Blüten ungekühlt geliefert werden. Wie zahlreichen Diskussionen zu entnehmen ist, wurden die Blüten häufig bereits in der Vergangenheit bei Raumtemperatur gelagert. Zumal vorab bekannt war, dass dieser Passus geändert werden wird. Eine weitere Änderung zum DAC findet sich in der Definition. Hier wurde ergänzt oder besser gesagt spezifiziert, dass Cannabisblüten sowohl aus ganzen als auch aus zerkleinerten blühenden, getrockneten Triebspitzen der weiblichen Pflanzen von Cannabis sativa bestehen können.
Prüfungen entsprechen dem DAC
Die Prüfungen auf Identität, Reinheit und Gehalt der DAC-Monographie haben, wie angekündigt Eingang in die DAB-Monographie gefunden. Erstere enthält zusätzliche pharmazeutische Informationen, zum Beispiel zu Anwendungsgebieten, Gegenanzeigen, und Wechselwirkungen sowie zur Pharmakokinetik. Bestandteil der DAB-Monographie sind ausführliche Angaben zu den Spezifikationen der benötigten Reagenzien. Für die Apotheke sind hier vor allem im Zusammenhang mit der Identitätsprüfung zwei relevant: die Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure und Cannabidiol. Sie dienen als Referenzsubstanzen bei der Dünnschichtchromatographie. Die weiteren Reagenzien werden nur für die Gehaltsbestimmung benötigt. Sei erfolgt mittels HPLC. Sie spielt in der öffentlichen Apotheke in der Regel keine Rolle, da es ja unter bestimmten Voraussetzungen ausreichend ist, dort nur die Identität eines Ausgangsstoffs zu
prüfen. Nämlich wenn aus dem Prüfzertifikat des Herstellers
hervorgeht, dass der Ausgangsstoff GMP-konform hergestellt und nach den
anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft wurde.
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