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Zahlen aus Holland
Generika-Anteil in den Niederlanden nimmt zu
Niederländische Apotheken haben im letzten Jahr im Rahmen der Basisversorgung 231 Millionen verschreibungspflichtige Medikamente abgegeben. Fast drei Viertel der Packungen (172 Millionen) waren Generika. Die Zahl der erstatteten rezeptpflichtigen Nachahmerpräparate stieg um fünf Millionen, was einem Plus von drei Prozent gegenüber 2015 entspricht.
Nach einer Mitteilung der Stiftung für Pharmazeutische Statistik (SFK) ist der Anteil der Generika an der Arzneimittelversorgung im Rahmen der Basisversicherung in den Niederlanden im Jahr 2016 weiter angestiegen. Mit nunmehr 74,1 Prozent ist der Sektor mengenmäßig weitaus dominant, macht aber nur knapp 17 Prozent der Arzneimittel-Ausgaben im Erstattungssektor aus. Die Behandlung mit einem Generikum kostet laut SFK im Monat im Durchschnitt 2,57 Euro.
Damit liegt unser westliches Nachbarland nur noch knapp hinter Deutschland. Nach jüngsten Marktdaten von Pro Generika aus März 2017 decken Generikaunternehmen 77 Prozent des Arzneimittelbedarfs der GKV. Die gesetzliche Krankenversicherung wendet hierfür jdeoch nur weniger als zehn Prozent ihrer realen Arzneimittelkosten auf.
Vorzugspolicen schränken das Angebot ein
In den Niederlanden fällt der größte Teil der Arzneimittelversorgung unter das Basispaket. Näheres bestimmt die Regierung über das „Geneesmiddelenvergoedingssysteem“ (GVS). Die INN-Verschreibung und Generika-Substitution sind erlaubt, aber keine gesetzliche Pflicht. De facto arbeiten die Krankenversicherungen allerdings seit 2005 für die Erstattung mit sogenannten „Vorzugs-Policen“ (preferentiebeleid) .
Hiernach werden im Rahmen des Basispakets des jeweiligen Versicherers nach Patentablauf eines Originalarzneimittels innerhalb einer bestimmten Arzneimittelgruppe vielfach nur eines oder mehrere ausgewählte Generika bezahlt. Für die anderen Präparate müssen die Patienten gegebenenfalls komplett selbst aufkommen. Die Versicherer wählen die „Vorzugs-Arzneimittel“ auf Basis des Preises oder durch Ausschreibungen aus. Die eingeschränkte Auswahl bei der Abgabe, die sich immer wieder ändern kann, führt nicht nur zur Verunsicherung der Patienten. Sie ist auch zusätzlicher Druck in den Apotheken, wenn eine Vorzugs-Medikament nicht lieferbar ist.
Arzt und Patient müssen mit Substitution einverstanden sein
Für die Abgabe in den Apotheken gilt, dass die Apotheker von einer Verordnung nicht eigenmächtig abweichen dürfen. Verordnet der Arzt explizit ein Markenarzneimittel, so muss dieses abgegeben werden, es sei denn, Arzt und Patient stimmen der Generikasubstitution zu. Auch bei medizinischer Notwendigkeit, bei Problemen mit der Bioäquivalenz oder wenn der Austausch mit einem Arzneimittelrisiko verbunden sein könnte, darf nicht substituiert werden. Die Königliche Niederländische Apotheker-Vereinigung hat hierzu spezielle Leitlinien veröffentlicht, die in englischer Sprache von der Webseite der KNMP abgerufen werden können.
Wie der aktuellen SFK-Mitteilung weiter zu entnehmen ist, liegt der Substitutionsgrad in den niederländischen Apotheken bei fast 100 Prozent.
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