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Arzneimittel-Automat
So funktioniert das „Konstrukt Hüffenhardt“
Nach der gestrigen Verhandlung vor dem Landgericht Mosbach darf DocMorris seinen „Arzneimittel-Abgabeautomaten mit Videoberatung“ in der kleinen Odenwälder Gemeinde Hüffenhardt vorerst weiterbetreiben – zumindest mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Doch der Gerichtstermin bot interessante Einblicke in das „Konstrukt Hüffenhardt“.
Im Laufe der gut anderthalbstündigen Beratung hatte die Vorsitzende Richterin die Frage aufgeworfen, ob und gegebenenfalls wann die Arzneimittel eigentlich in das Eigentum von DocMorris übergehen. Das ist offenbar nicht so trivial, wie man annehmen könnte. Denn die Räumlichkeiten, in denen sich das Videoterminal mit dem Ausgabeautomat befindet, hat gar nicht die DocMorris selbst gemietet, sondern eine Firma namens Tanimis BV, wie die „Heilbronner Stimme“ zu berichten weiß. Ausweislich des Geschäftsberichts 2016 der DocMorris-Mutter Zur Rose Group AG handelt es sich dabei allerdings um eine 100%ige Zur Rose-Tochter.
Auch das Arzneimittellager, aus dem sich der Automat in Hüffenhardt „bedient“, betreibt DocMorris nicht selbst. Diese Aufgabe übernehme ein deutscher Pharmagroßhändler, hieß es in der Verhandlung. Welcher genau, blieb jedoch ungenannt. Befüllt wird dieses Lager von Mitarbeitern des Großhändlers, bei denen es sich nicht um pharmazeutisches Personal handelt. Dem Großhändler gehörten auch die gelagerten Arzneimittel, hieß es. Doch während des Abgabevorgangs im Automat werde ein „Label“ auf den Packungen angebracht, wodurch diese in das Eigentum von DocMorris gelangten, so die Argumentation der Versender. Damit würden die Arzneimittel eben doch von einer Apotheke – nämlich DocMorris – an die Kunden abgegeben, nicht vom Großhändler direkt.
Wie denn dann die in der Apothekenbetriebsordnung geforderte „Sinnesprüfung“ der Arzneimittel vor der Abgabe an den Verbraucher stattfinde, wollte daraufhin der Rechtsanwalt des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg wissen. Diese muss von pharmazeutischem Personal durchgeführt werden – das es aber in Hüffenhardt nicht gibt. Eine Prüfung per Kamera von Holland aus reiche dazu jedenfalls nicht aus, betonte einer der Richter.
Diese Prüfung finde bei DocMorris in Heerlen statt, erklärten die DocMorris-Vertreter. Dass die in Hüffenhardt gelagerten Arzneimittelpackungen vorher bei DocMorris in Heerlen gewesen seien, versicherte der „General Counsel“ (das entspricht einem deutschen Syndikus oder Chef-Justiziar) des holländischen Versenders an Eides statt.
Nach dem Vortrag der DocMorris-Anwälte vor dem Landgericht Mosbach stellt
sich der Weg der in Hüffenhardt von dem DocMorris-Automaten abgegebenen
Arzneimittel folgendermaßen dar:
2 Kommentare
DocMo
von Dr. Radman am 01.06.2017 um 10:06 Uhr
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AW: DocMo
von Peter Lahr am 01.06.2017 um 16:11 Uhr
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