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Einer der größten Insiderhandel-Prozesse in Deutschland ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Das Landgericht Mannheim hat nach einem monatelangen Verfahren Christoph Boehringer, einen Spross der gleichnamigen Ingelheimer Unternehmerfamilie, und zwei weitere Angeklagte vom Vorwurf des verbotenen Handels mit Wertpapieren freigesprochen.
Christoph Boehringer ist Mitglied der Ingelheimer Unternehmerdynastie Boehringer, die wiederum Miteigentümerin des gleichnamigen Pharmakonzerns ist. Angesichts dieser Prominenz war es für den Familienspross besonders unangenehm, monatelang dem Verdacht des Insiderhandels mit Aktien ausgesetzt gewesen zu sein. Dabei sollen er sowie zwei weitere Angeklagte Informationen, die nur wenigen Personen im Unternehmen bekannt sind, für Aktiengeschäfte genutzt haben – ein illegales Verhalten. Die Staatsanwaltschaft forderte in dem nach ihren Angaben bislang größten Insiderhandel-Prozess in Deutschland mehrjährige Haftstrafen.
„Im Zweifel für den Angeklagten“
Mit diesem Vorwurf ist nun – zumindest vorerst – Schluss. Das Landgericht Mannheim sprach ihn sowie zwei weitere Angeklagte in drei verschiedenen Fällen frei. Allerdings fiel das Urteil nach einem Bericht des Wiesbadener Kuriers differenziert aus. In einem Fall lautete das Urteil „erwiesene Unschuld“, in zwei weiteren Fällen „im Zweifel für den Angeklagten“. Der hatte von Beginn an betont, dass er stets korrekt gehandelt und die Geschäfte ausschließlich aufgrund persönlicher Anlagestrategien getätigt habe.
Wenngleich sich das Urteil nach früheren Bemerkungen der Richterin bereits abgezeichnet hatte, ist der Fall für die Angeklagten möglicherweise noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft will dem Zeitungsbericht nach wegen bestehender Fristen „wahrscheinlich“ Revision einlegen. Sie werde dies aber erst nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.
Vorwurf: Handel mit Medigene-Aktien
Konkret lautete der Vorwurf, dass Boehringer nicht öffentliche Informationen benutzt habe, um im Jahr 2008 Aktien des Biotechunternehmens Medigene zu verkaufen, ehe Probleme bei der Zulassung eines Arzneimittels bekannt wurden. Dadurch soll Boehringer einen Kursverlust von 660.000 Euro vermieden haben. Laut Wiesbadener Kurier sprach Richterin Ursula Charissé zwar von einer „auffälligen zeitlichen Übereinstimmung“ zwischen den Vorgängen um Medigene und den Aktienverkäufen. Letztlich habe es aber keinen Nachweis gegeben, dass Boehringer über Insider-Informationen verfügt habe.
Darüber hinaus beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft, im Jahr 2011 Insiderinformationen über eine bevorstehende Übernahme der Firma Micromet genutzt zu haben, um daraus resultierende Kursgewinne in Höhe von mehreren Millionen Euro zu erzielen. Zudem soll er einen Mitangeklagten über den Deal informiert haben, der damit ebenfalls profitierte. Schließlich soll Boehringer noch einem Freund Geld gegeben haben, damit auch dieser mit Micromet-Aktien handeln konnte.
Anlagestrategie Boehringers plausibel
Nach den Worten der Richterin erbrachte die Beweisaufnahme jedoch keinerlei Nachweise, dass die Angeklagten zum Zeitpunkt des Kaufs von den Übernahmeplänen gewusst hätten. Vielmehr hätten sie glaubhaft darlegen können, dass sie aufgrund ihrer Anlagestrategie gehandelt hätten. Zudem hätten zahlreiche andere Investoren ähnlich gehandelt. Im dritten Fall ging es ebenfalls um Micromet-Aktien, jedoch nur um solche, die Boehringer im Oktober 2011 alleine gekauft hatte. Auch hier konnte ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.
1 Kommentar
Insiderhandel mit Aktien
von Wolfgang Hennes am 19.06.2019 um 16:19 Uhr
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