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Vorwurf: Handel mit Medigene-Aktien
Konkret lautete der Vorwurf, dass Boehringer nicht öffentliche Informationen benutzt habe, um im Jahr 2008 Aktien des Biotechunternehmens Medigene zu verkaufen, ehe Probleme bei der Zulassung eines Arzneimittels bekannt wurden. Dadurch soll Boehringer einen Kursverlust von 660.000 Euro vermieden haben. Laut Wiesbadener Kurier sprach Richterin Ursula Charissé zwar von einer „auffälligen zeitlichen Übereinstimmung“ zwischen den Vorgängen um Medigene und den Aktienverkäufen. Letztlich habe es aber keinen Nachweis gegeben, dass Boehringer über Insider-Informationen verfügt habe.
Darüber hinaus beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft, im Jahr 2011 Insiderinformationen über eine bevorstehende Übernahme der Firma Micromet genutzt zu haben, um daraus resultierende Kursgewinne in Höhe von mehreren Millionen Euro zu erzielen. Zudem soll er einen Mitangeklagten über den Deal informiert haben, der damit ebenfalls profitierte. Schließlich soll Boehringer noch einem Freund Geld gegeben haben, damit auch dieser mit Micromet-Aktien handeln konnte.
Anlagestrategie Boehringers plausibel
Nach den Worten der Richterin erbrachte die Beweisaufnahme jedoch keinerlei Nachweise, dass die Angeklagten zum Zeitpunkt des Kaufs von den Übernahmeplänen gewusst hätten. Vielmehr hätten sie glaubhaft darlegen können, dass sie aufgrund ihrer Anlagestrategie gehandelt hätten. Zudem hätten zahlreiche andere Investoren ähnlich gehandelt. Im dritten Fall ging es ebenfalls um Micromet-Aktien, jedoch nur um solche, die Boehringer im Oktober 2011 alleine gekauft hatte. Auch hier konnte ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.
1 Kommentar
Insiderhandel mit Aktien
von Wolfgang Hennes am 19.06.2019 um 16:19 Uhr
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