Neuer Tarifvertrag

Apothekenmitarbeiter sollen 2,5 Prozent mehr Gehalt bekommen

Berlin - 19.06.2017, 13:45 Uhr

Rückwirkend 2,5 Prozent mehr: ADA und Adexa haben sich auf eine zum 1. Juni rückwirkende Änderung am Tarifvertrag geeinigt. (Foto: Kzenon / Fotolia)

Rückwirkend 2,5 Prozent mehr: ADA und Adexa haben sich auf eine zum 1. Juni rückwirkende Änderung am Tarifvertrag geeinigt. (Foto: Kzenon / Fotolia)


Auf Apothekenleiter kommen höhere Personalkosten zu: Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apotheker-Gewerkschaft Adexa haben sich in der vergangenen Woche auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Rückwirkend ab dem 1. Juni sollen Apothekenmitarbeiter 2,5 Prozent mehr Gehalt bekommen. Bei Forderungen zur Fort- und Weiterbildung ging die Adexa aber leer aus.

Mitte Mai hatten sich ADA und Adexa erstmals getroffen, um Tarifverhandlungen für einen neuen Gehaltstarifvertrag aufzunehmen. Doch das Gespräch am 17. Mai verlief ohne ein konkretes Ergebnis. Eine erste Forderung der Gewerkschaft war für die Arbeitgeber nicht akzeptabel – und umgekehrt wollte sich Adexa nicht auf das Angebot des ADA einlassen. Den bisherigen Tarifvertrag vom 1. Januar 2016 hatte Adexa zum Jahresende 2016 gekündigt.

Inzwischen liegt aber eine Einigung beider Seiten vor. In diesen Tagen informieren die Apothekerverbände nach und nach ihre Mitglieder in den einzelnen Bundesländern über die Verhandlungsergebnisse. Der rheinland-pfälzische Apothekerverband teilte seinen Mitgliedern beispielsweise mit, dass die Mitgliederversammlung des ADA dem neuen Gehaltstarifvertrag zugestimmt habe.

Dem Schreiben zufolge gilt der neue Vertrag rückwirkend seit dem 1. Juni und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Beide Seiten können ihn also erstmals zum 31. Mai 2018 kündigen. Weiter heißt es in der Verbandsmitteilung: „Die Gehälter werden ebenso wie die Ausbildungsbeihilfen ab dem 1. Juni 2017 linear um 2,5 Prozent erhöht.“ Aus dem Schreiben geht auch hervor, um was sich die Verhandlungsparteien bis zuletzt gestritten haben. Offenbar hatte die Adexa eine rückwirkende Gehaltserhöhung zum Jahresanfang angestrebt. Diese Forderung wollten die Arbeitgeber jedoch nicht erfüllen.

Adexa: Verhandlungsrunde stärkt erfahrene Mitarbeiter

Mit Blick auf Mitarbeiter, die bereits mehr verdienen, als im Tarifvertrag vorgesehen ist, erklärt der Verband seinen Mitgliedern weiter: „Mitarbeiter, die bisher ein übertarifliches Gehalt erhalten haben, haben nur dann einen Anspruch auf eine Anpassung ihres Gehaltes, wenn ihr Gehalt unter dem ab dem 1. Juni 2017 geltenden Tarifgehalt liegt. Beträgt das tatsächliche Gehalt trotz der Erhöhung der Tarifgehälter noch immer mindestens Tarif, besteht kein Anspruch auf eine Erhöhung. Lediglich in dem Fall, dass einzelvertraglich vereinbart wurde, dass das Gehalt um X Prozent oder die Summe Y über dem Tarifgehalt liegen soll, hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine entsprechende Anpassung seines Gehaltes.“

Die Zweite Vorsitzende der Adexa, Tanja Kratt, kommentierte die Einigung gegenüber DAZ.online wie folgt: „Öffentliche Apotheken müssen weiterhin für Angestellte aller Berufsgruppen attraktiv bleiben. Uns ist es – trotz anhaltender Diskussionen um die Rx-Preisbindung und ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel – gelungen, einen für alle Seiten fairen Kompromiss zu verabschieden.“

Kratt weist allerdings auf die Punkte hin, die die Arbeitgeber nicht erfüllen wollten. „Besonders wichtig war uns, dass alle Berufsgruppen gleichmäßig von Gehaltserhöhungen profitieren, insbesondere, weil Arbeitgeber das ADEXA-Konzept zur Honorierung von Fort- und Weiterbildung ablehnten.“ Denn Kratt ist der Meinung: „Die außerordentliche Förderung des Berufsnachwuchses und der Berufsanfänger in der vorangehenden Tarifrunde war zwar wichtig, um den Arbeitsplatz Apotheke attraktiv und konkurrenzfähig zu halten. Allerdings müssen die Leistungen erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben auch stetig angemessen honoriert werden.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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