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Neuer Tarifvertrag
Apothekenmitarbeiter sollen 2,5 Prozent mehr Gehalt bekommen
Adexa: Verhandlungsrunde stärkt erfahrene Mitarbeiter
Mit Blick auf Mitarbeiter, die bereits mehr verdienen, als im Tarifvertrag vorgesehen ist, erklärt der Verband seinen Mitgliedern weiter: „Mitarbeiter, die bisher ein übertarifliches Gehalt erhalten haben, haben nur dann einen Anspruch auf eine Anpassung ihres Gehaltes, wenn ihr Gehalt unter dem ab dem 1. Juni 2017 geltenden Tarifgehalt liegt. Beträgt das tatsächliche Gehalt trotz der Erhöhung der Tarifgehälter noch immer mindestens Tarif, besteht kein Anspruch auf eine Erhöhung. Lediglich in dem Fall, dass einzelvertraglich vereinbart wurde, dass das Gehalt um X Prozent oder die Summe Y über dem Tarifgehalt liegen soll, hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine entsprechende Anpassung seines Gehaltes.“
Die Zweite Vorsitzende der Adexa, Tanja Kratt, kommentierte die Einigung gegenüber DAZ.online wie folgt: „Öffentliche Apotheken müssen weiterhin für Angestellte aller Berufsgruppen attraktiv bleiben. Uns ist es – trotz anhaltender Diskussionen um die Rx-Preisbindung und ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel – gelungen, einen für alle Seiten fairen Kompromiss zu verabschieden.“
Kratt weist allerdings auf die Punkte hin, die die Arbeitgeber nicht erfüllen wollten. „Besonders wichtig war uns, dass alle Berufsgruppen gleichmäßig von Gehaltserhöhungen profitieren, insbesondere, weil Arbeitgeber das ADEXA-Konzept zur Honorierung von Fort- und Weiterbildung ablehnten.“ Denn Kratt ist der Meinung: „Die außerordentliche Förderung des Berufsnachwuchses und der Berufsanfänger in der vorangehenden Tarifrunde war zwar wichtig, um den Arbeitsplatz Apotheke attraktiv und konkurrenzfähig zu halten. Allerdings müssen die Leistungen erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben auch stetig angemessen honoriert werden.“
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